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Ich hatte im august einen unfall und bin seit da 100% krank geschrieben bis sicher noch ende jahr. Hätte in dieser zeit noch 3 wochen ferien gehabt. Was passiert mit denen? Verfallen die?
In meinem arbeitsvertrag ist nichts soweit geregelt. Bin fest angestellt, 80% im detailhandel.
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Ich hatte im august einen unfall und bin seit da 100% krank geschrieben bis sicher noch ende jahr. Hätte in dieser zeit noch 3 wochen ferien gehabt. Was passiert mit denen? Verfallen die?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Jacqueline Beck
Laie, nein, sie könne dir aber deine Ferientagen, kürzen, beispiel,anzahl Ferien Tage im Jahr,durch 12, 20: 12= 1.6 Tage minus pro Monat... so ca...
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Tamara Zogg
Also i ha das gad au bi scho sit 6 mönet krank gschriebe abem 3 monet darfers der d ferie stricher
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Carolin Metzler
Wie immer im arbeitsrecht: was steht im GAV / Personalreglement,....? Das ist als erstes massgebend... weiter bitte ich dich, deine Frage gemäss dem Beispiel in unseren gruppenregeln um alle notwendigen infos zu ergänzen
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Patrick L. Surber
Dauert die Absenz mehr als vier Wochen, darf das Ferienguthaben für jeden darüber hinausgehenden vollen Monat um 1/12 gekürzt werden.
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Ramona Rossano
Das heisst? Wenn ich anfangs august krankgeschrieben werde und da noch 12 tage hätte, wie muss ich das rechnen?
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Ramona Rossano
Im reglement staht nur das mer bi chrankheit es zügnis bringe muess. Wieös witer gat staht nöd...
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Patrick L. Surber
Ich denke es werden 4/12 abgezogen - also verbleiben 8 Ferientage.
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Patrick L. Surber
So wird gerechnet: 152 Tage Arbeitsunfähigkeit ("Anfangs August" bis Ende Jahr), 30 Tage davon sind Schonfrist. Bleiben 122 Tage. Das sind vier volle Monate Abwesenheit, was zu einer Kürzung von vier Zwölfteln führt.
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Patrick L. Surber
Anfang August = Anfang August. Wenn der Unfall später als der 1. August gewesen wäre, dann würde es bei der Berechnung keinen Unterschied machen.
Die verbleibenden Ferientage sind bekannt, daher erübrigt sich Punkt 2 und 3.
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Patrick L. Surber
Ja, gut. Einverstanden. Es ist folglich nur eine Schätzung, dass sie noch ca. 8 Tage ins nächste Jahr rüber nehmen kann.