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Ich habe nun schon einigemale gehört „einen Strafantrag“ zu stellen.
Was bedeutete das, einen Strafantrag zu stellen? Und was ist das genau? Und wann macht das Sinn?
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Ich habe nun schon einigemale gehört „einen Strafantrag“ zu stellen.
Was bedeutete das, einen Strafantrag zu stellen? Und was ist das genau? Und wann macht das Sinn?
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Kommentare
So, 22/10/2017 - 17:30
Beat Weissen
Es gibt Antragsdelikte und Offizialdelikte. Offizialdelikte werden von Amtes wegen verfolgt, Antragsdelikte nur auf Antrag.
Wenn Sie also Strafantrag stellen, dann bekunden Sie, dass Sie eine Bestrafung der beschuldigten Person wollen. Stellen Sie nicht Strafantrag, wird kein Verfahren gegen die beschuldigte Person geführt.
So, 22/10/2017 - 17:35
Christina Ammann
Danke für die Antwort. Und geht das mit einem Strafantrag immer vor Gericht? Oder was sind denn die Konsequenzen?
So, 22/10/2017 - 17:39
Beat Weissen
Christina Ammann , die Konsequenzen sind, dass von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die beschuldigte Person eingeleitet wird.
Wie das Verfahren dann im Einzelfall abläuft und ob die Angelegenheit vor Gericht kommt oder durch die Stawa selbst abgeschlossen wird (Einstellung, Strafbefehl, Vergleich), hängt von diversen Faktoren ab.
So, 22/10/2017 - 17:56
Christina Ammann
Beat Weissen vielen Dank