Ich habe mal eine Frage, ich habe 2 riesen Pakete bekommen mit 5000.-sfr Ware darin. Mein Name steht auf dem Paket, die Rechnung aber auf eine Firma in einem anderen Kanton.
Laut Online Firma wurde aber das Paket richtig geliefert.
Nun wollen sie das ich die Pakete über 50 Kilo zur Post bringe. Ich bin da aber nicht gewilligt ihnen noch den Gefallen zu tun. Meine Frage: ist es gesetzlich eventuell geregelt das ich Anrecht auf einen Gutschein oder so hätte?
Ich meine, ich hätte ja auch nichts dergleichen Tun können und die Ware behalten, aber als ehrliche Mitbürgerin macht man das nicht.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Daniela Roth Die Firma kann die Pakete bei dir abholen lassen wenn sie so schwer sind.

Robert Schweng Sagen sie denen als ehrliche Mitbürgerin doch einfach: geht nicht, sie hätten bös Rücken...? ?

Rolf Stüssi Grundsätzlich kann die Firma einen Abholauftrag bei der Post stellen, dass die Post die Pakete abholt.
Würde mit der Firma einfach Kontakt aufnehmen und höflich anfragen.
Ob diese die Kosten übernehmen oder eine Entschädigung für deine Aufwendungen zahlen, wenn Du die Pakete zur Post bringst.
Denke aber nicht, dass Sie ein Recht auf Kostenentschädigung haben, die Pakete auf die Post zu bringen, sollte meiner Meinung selbstverständlich sein, dass man Ware die einem nicht gehört den Versender oder Empfänger informiert, dass man die Ware empfangen hat und abholbereit ist.
Denke wenn Sie die Ware behalten, wäre das ungerechtfertigte Bereicherung.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv