Ich habe im Nov. an einer Convention ein Tattoo von einem ausländischen Tattoowierer stechen lassen. Nach schneller Abheilung begann fast 2 Monate später das Dilämma. Bis heute versucht mein Körper mit diversen Aktionen das Tattoo loszuwerden. Nebst den Schmerzen und den vielen Arztbesuchen ist Besserung bzw. Heilung nicht in Sicht. Nun zu meiner Frage: Kann ich den Tattoowierer zu Rechenschaft ziehen und wenn ja, wie? Ich danke schon mal für alle konstruktive Antworten.

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Kommentare

Robert Schweng

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Robert Schweng Marian Heer also ich hätte jetzt gemeint bei Tattoos gilt eigentlich immer:
"Gekauft wie gesehen?" 🤔

Birgit Rechsteiner Ein Tattoo ist ein Werkvertrag gem. Art. OR 363 ff.
Ein Mangel am Werk (auch ästhetischer Natur) kann angezeigt werden - d.h. der Ersteller muss über den Mangel in Kenntnis gesetzt werden. Der Ersteller muss gemäss seiner Sorgfaltspflicht eine Ermässigung oder Wandlung (wird wohl schwer), Rücknahme (wird noch schwerer) eingehen. Auch für allfällige Kosten von Folgen muss er unter Umständen aufkommen...
Nun - das ist Schweizer Recht. Da der Tättowierer aus dem Ausland kommt, kann sein, dass zwar dasselbe gilt (Ausführungsort in der Schweiz) es den Tättowierer aber herzlich wenig interessiert, da eine Anklage ins Ausland schwierig und teuer ist...
Und nun ein Mütterlicher Rat... mach kein solchen Scheiss Mann... So husch husch an einer Convention, wo die wirklichen Hygienevorschriften eh nicht eingehalten werden können? Sei ein bisschen Erwachsen und mach das bei einem guten Tättowierer.. es gibt ja so viele davon...

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