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Ich habe im letzten Jahr meiner Ex-Partnerin ein Auto gekauft da sie kein Geld hatte und sie meinte sie zahle es mir zurück.
Nun nach der Trennung will sie nichts mehr davon wissen.
Ich selbst habe das Geld der Autogarage überwiesen.
Ist das Geld nun weg oder kann ich Anspruch nehmen?
Vielen herzlichen Dank.
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Ich habe im letzten Jahr meiner Ex-Partnerin ein Auto gekauft da sie kein Geld hatte und sie meinte sie zahle es mir zurück.
Nun nach der Trennung will sie nichts mehr davon wissen.
Ich selbst habe das Geld der Autogarage überwiesen.
Ist das Geld nun weg oder kann ich Anspruch nehmen?
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Kommentare
Mi, 17/04/2019 - 11:21
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner naja, hast du Beweise? Nur weil es von deinem Konto ging, reicht nicht. Kann ja auch ein Geschenk gewesen sein (falls ihr offiziell verlobt war, könntest du dieses Geschenk aber zurück fordern, wenn die Verlobung aufgelöst wird - steht irgendwo im ZGB - in wie fern man das auf eine "normale" Beziehung adaptieren kann - weiss ich nicht).
Du kannst sie betreiben, dann macht sie Rechtsvorschlag und ihr geht vor den Schlichter / Richter - und der entscheidet dann die Rechtslage - dann weisst du es genau - kostet aber noch ein wenig was...
Daniel Hürlimann Birgit Rechsteiner keine Verlobung oder Vertrag. Also ade Geld.
Birgit Rechsteiner wahrscheinlich...
wie viel war es?
Wie waren eure Konten sonst? Klar getrennt oder hattet ihr ein gemeinsames Haushaltskonto...
Je nach dem, wie lange ihr zusammen gewohnt habt, und wie die finanzielle Aufteilung war, kann man natürlich schon gewisse "Beweise" annehmen!
Daniel Hürlimann Birgit Rechsteiner getrennte Konten, erst seit 1,5 Monaten wohnen wir zusammen. Gezahlt habe zu 80% alles, da sie nicht wirklich Geld hat.
Daniel Hürlimann Birgit Rechsteiner total ca. 25000.-
Birgit Rechsteiner ist schwierige Situation.
Versuchs mit Betreiben... die paar Franken würde ich noch aufwerfen...
Anton Lang Sie können sie betreiben und mit dem Beweis das, dass Geld von ihrem Konto bezahlt wurden ist hätten sie sehr gute Chancen. Meine Frau hatte auch mal eine ähnliche Situation mit ihrem ex und sie konnte so wenigstens ein Teil des Geldes zurück holen. Mein Rat so rasch wie möglich zum betreibungsamt.
Daniel Hürlimann Anton Lang problem ist eher das sie alleinerziehnde Mutter von drei Kindern ist, also wird alles und jeder auf ihrer Seite stehen.
Anton Lang Daniel Hürlimann das hat doch damit nichts zu tun. Betrieben kann jeder werden und auch wenn er kein Geld sieht weil sie am Existenz minimum lebt. So hat er immer noch die Gewißheit das sie nicht einfach so davon kommt das die auf dem Amt registriert ist und wenn sie mal zu Geld kommt könnte er etwas bekommen. Der falsche Weg ist nichts zu tun...
Fedi Dagher Grundsätzlich gilt einen mündliche Vereinbarung
Aber diese musst du erst mal belegen
Wenn nichts schriftliches vorhanden ist
Tja dann ist das Geld auch weg
Sandra Schweizer-jucker Laie: auf wenn läuft der Kaufvertrag? Wer hat das Auto eingelöst?Also ich bin der Meinung das es gar nicht so aussichtslos ist da ja das Geld direkt von Ihrem Konto an die Garage ging.Ich würde schriftlich eingeschrieben auffordern in Raten den Betrag für das Auto abzuzahlen, ansonsten Betreibung.Gibt es noch andere schriftliche Beweise, z.b Whats app, oder ev der Garagist der etwas dazu sagen könnte?
Rolf Stüssi .
Also das Geld kannst Du zurückfordern und empfehle Dir das auch. Versuchen zuerst nochmals mit der Ex-Freundin eine Lösung zu suchen, indem du sie anschreibst, dir eine Bestätigung zu unterschreiben und den Betrag in monantlichen Raten zurück zuzahlen. Wichtig ist, dass Du den Beleg für die Überweisung an die Garage sorgfälltig aufbewahrst. Wichtig ist, dass Du den Geldfluss nachweisen kannst.
Falls Sie nicht zahlt oder nichts wissen will, müsstest du halt dann die Betreibung einleiten und das Geld im zivilrechtlichen Verfahren einfordern.