Ich habe gehört, dass der, der die scheidungsklage einreicht, die gerichtskosten trägt, ist das so? Danke für die antwort.

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Kommentare

Sandra Bergmann

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das wäre toll...dann wär ich raus aus der Nummer. Wird leider geteilt sofern zumutbar

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Nicole Bernhard

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Bin 2x geschieden....Kosten wurden hälftig geteilt.

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Karin Fo

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(Admin) In der Praxis werden in familienrechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich die Kosten hälftig geteilt. Im Einzelfall kann aber auch davon abgewichen werden. Wenn die Parteien eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen schliessen können sie auch die Verteilung der Gerichtskosten darin regeln.

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Mery Pagan

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Ok, vielen dank...

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Thomas Büchi

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Wird geteilt....

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