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Ich habe folgende Frage an Euch. Unser Nachbar hat in der Vergangenheit schon des öfteren bemängelt, dass unser seit mindestens 25 Jahren (durch unseren Vorbesitzer erbauten) Grenzzaun angeblich auf seinem Land stehe. Da Ihn diese Frage derart beschäftigte, beauftragte er vor wenigen Tagen einen Vermesser. Dieser bestätigte nun, dass der ca. 20 Meter lange Maschendrahtzaun teilweise 2cm auf seinem Land steht. Allerdings haben die Vermesser (ein Lehrling und ein frisch ausgelernter Kollege) nicht gerade den kompetentesten Eindruck gemacht. Die erste Markierung haben diese uns in einen mobilen Pflanzentrog eingeschlagen, während die zweite Markierung per Spraydose auf eine Mauer aufgesprüht wurde. So gesehen frage ich mich, ob es sich bei dieser Vermessung überhaupt um eine juristisch rechtsgültige handelt. Der Nachbar möchte nun trotzdem, dass wir den Zaun durch einen etwas stattlicheren ersetzen, da ihn der Maschendrahtzaun generell (optisch) stört. Wir betrachten dies jedoch als reine Schikane und fragen uns, ob er wegen 2cm (falls es überhaupt stimmt) überhaupt eine solche Forderung stellen kann. Gilt nach so vielen Jahren nicht auch ein Gewohnheitsrecht? Der Nachbar wohn übrigens erst seit ca. 6, wir seit 10 Jahren an diesem Ort. Ich würde mich sehr über einige Antworten freuen.
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Ich habe folgende Frage an Euch. Unser Nachbar hat in der Vergangenheit schon des öfteren bemängelt, dass unser seit mindestens 25 Jahren (durch unseren Vorbesitzer erbauten) Grenzzaun angeblich auf seinem Land stehe. Da Ihn diese Frage derart beschäftigte, beauftragte er vor wenigen Tagen einen Vermesser. Dieser bestätigte nun, dass der ca. 20 Meter lange Maschendrahtzaun teilweise 2cm auf seinem Land steht. Allerdings haben die Vermesser (ein Lehrling und ein frisch ausgelernter Kollege) nicht gerade den kompetentesten Eindruck gemacht. Die erste Markierung haben diese uns in einen mobilen Pflanzentrog eingeschlagen, während die zweite Markierung per Spraydose auf eine Mauer aufgesprüht wurde. So gesehen frage ich mich, ob es sich bei dieser Vermessung überhaupt um eine juristisch rechtsgültige handelt. Der Nachbar möchte nun trotzdem, dass wir den Zaun durch einen etwas stattlicheren ersetzen, da ihn der Maschendrahtzaun generell (optisch) stört. Wir betrachten dies jedoch als reine Schikane und fragen uns, ob er wegen 2cm (falls es überhaupt stimmt) überhaupt eine solche Forderung stellen kann. Gilt nach so vielen Jahren nicht auch ein Gewohnheitsrecht? Der Nachbar wohn übrigens erst seit ca. 6, wir seit 10 Jahren an diesem Ort. Ich würde mich sehr über einige Antworten freuen.
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Kommentare
Mi, 30/05/2018 - 14:38
Robert Schweng
Susan Keusch Dan beauftrage doch selbst eine Firma und las es erneut ausmessen.... irgendwo sollten ja grenzsteine sein...
Birgit Rechsteiner Wenn die Firma eine Auswertung macht, dann hat diese rechtlich Bestand, bis eine andere richtige Firma etwas anderes beweisen kann... Nur weil du dies als "unfachmännisch" betitelst, wird sich daran nichts ändern.
Ja, wenn ihr auf seinem Grund etwas gebaut habt, dann hat er das Recht, das zu beanstanden. Ich weiss nicht, ob es bei einem Zaun auch eine Art mindest Abstand zum Grundstück braucht, oder ob dieser ganz an die Grenze gebaut werden darf - je nach dem wäre die Differenz ja noch grösser als 2 cm.
Was der Nachbar nicht wünschen kann, wie der Zaun aussieht...
Braucht es für einen Zaun eine Baueingabe? Wenn nicht, dann versetzt den Zaun. Wenn doch, gibt es eine wohl grössere Sache!