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Ich habe eine Wohnung bezogen 3.5 Zimmer
Mietzins ist 1430.00
Heute habe ich erfahren dass im gleichen Block jemand für eine 4.5 Zimmer Wohnung 1000.00 bezahlt
Es ist ein alter Vertrag ca 30 Jahre
Ist dieser grosse Unterschied zulässig ?
Danke für eine Antwort
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Ich habe eine Wohnung bezogen 3.5 Zimmer
Mietzins ist 1430.00
Heute habe ich erfahren dass im gleichen Block jemand für eine 4.5 Zimmer Wohnung 1000.00 bezahlt
Es ist ein alter Vertrag ca 30 Jahre
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Kommentare
Do, 18/01/2018 - 20:33
Jasmine Kislig
Ich habe eine 3,5 Zimmerwohnung.Meine Nachbarin,vor 2 Jahren eingezogen eine 3 Zimmerwohnung.Sie zahlt 200.- mehr für die gleiche Wohnung!Ich wohne aber schon 10Jahre da?
Do, 18/01/2018 - 20:35
Sarah Wiederkehr
https://www.beobachter.ch/wohnen/miete/mietwohnung-mein-nachbar-zahlt-we...
Fr, 19/01/2018 - 00:41
René von Allmen
Nun du hättest ja auch vor 30 Jahren diese Wohnung mieten können!
Fr, 19/01/2018 - 07:57
Marcel Marty
Absolut korrekt und (leider) auch gängige Praxis...
Fr, 19/01/2018 - 08:00
Tan Ja Eva
Meine Frage
Ob das zulässig ist im gleichen Haus
Das sind ja fast 60% Mietzins Unterschiede
Fr, 19/01/2018 - 08:09
Marcel Marty
Du kannst den Mietzins vom Vormieter verlangen. War der markant tiefer, kannst Du zur Schlichtungsstelle, wenn er jetzt massiv höher ist. Der Vermieter muss die Erhöhung auf Wunsch vom Mieter begründen. Aber theoretisch ist es möglich und auch erlaubt, vor allem wenn Du u. U. verschiedene Ausbaustandards der Wohnungen hast.
Fr, 19/01/2018 - 11:27
Markus Meyer
Historisch gesehen wohl absolut keine Seltenheit !!!!
Beispiel:
2 gleiche Wohnungen im selben Haus.
die eine wohnung wurde im zeitraum von 20 jahren immer von denselben bewohnt. Mietzinsanpassungen nur gering möglich gewesen und dennoch lukrativ dank ständig sinkenden Hypozinsen.
2.te wohnung alle 4-5 jahre mieterwechsel. bei jedem wechsel 100-200 franken draufgehauen (damals durchaus üblich).
Logo hat die 2te wohnung nun einen viel höheren Mietzins und das noch völlig legal.