ich habe eine spezielle Frage.
Mein Sohn möchte kündigen. Da hat ihm der Arbeitgeber den Vorschlag gemacht, das er Ihm rückwirkend auf Ende November kündigen könnte.
Darf er das wirklich?

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Kommentare

Patric Jacob

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Er hat ja im Dezember noch gearbeitet. Ferien hat er auch noch? PK, AHV muss der AG auch noch bezahlt werden.
Hat er schon eine neue Stelle?

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Eliane Zappella

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nein noch nicht. Er müsst dann nur noch bis Ende Dez. arbeiten. Kündigungsfrist 1 Monat.

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Eliane Zappella

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sonst bis Ende Januar

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Patric Jacob

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Erst kündigen wenn neue Stelle

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Eliane Zappella

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d.h. freistellen, trotzdem Lohn noch für Januar oder?

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Joel Szabo

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Wenn dein Sohn das möchte kann er das machen..ist aber ab zu raten denn januar \februar ist immer schwierig einen neuen job zu finden... Wichtig ist das dein Sohn alles schriftlich hat von seinem Chef. Was überstunden, ferien, 13 ML an geht wird am ende des Jahres ausbezahlt...somit könnte er anfang februar neu starten und hat den januar noch zeit eine neue Stelle zu finden...

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Barbara Christen

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Laie: wäre es nicht im allg. besser, wenn der Arbeitgeber die Kündigung "aussprechen" würde bezüglich wenn das RAV zum Zuge kommen würde => Sperrtage?

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Tamara Winiger

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Ja aber es geht auch um das zeugnis. Kündigt er selbst steht es anders drin wie wenn er gekündigt wird sprich "im gegeseitigen einverständnis"

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Tamara Winiger

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Doch schon, bei eigener kündigung: "... verlässt uns auf eigenen Wunsch" und sonst steht "im Gegenseitigen einverständnis wurde das arbeitsverhältnis per.... aufgelöst" oder so. Und im schlimmsten fall steht nichts - das lässt unheimlich viel interpretationsspielraum und ist echt nicht zu empfehlen. Die arbeitgeber gehen dann nicht vom besten aus wenn keine infos zur kündigung stehen.

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Gaby Karner

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Mol wird sonst wird er gespert

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Robert Schweng

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Der Arbeitgeber soll kündigen, sonst gibt es ziemlich sicher Sperrfrist vom RAV! Auch gemeinsames Einverständnis wäre da schlecht weil der AN damit ja Einverstanden ist ! :-(

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Sandra Vogt

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Kommt auf mehrere aspekte an? Warum will er gehen? Will er au eine andere branche dann ist es nicht so schlimm wenn der AG kündigt. Klar sind kündigungen nicht gut fürs zeugnis und cv aber wir sind im jahre 2017. Rückwirkend zu kündigen ist abzuraten da A er sich auf der gemeinde anmelden sollte ab dem 1. Arbeitslosentag sprich 1.12 B er vom RAV aus die arbeitsbemühungen erledigen sollte und C er evtl vom alter her (kennen wir nicht) zu jung ist oder zu wenig lang im berufsleben.
Er soll bewerbungen schreiben und erst künden wenn er was hat. Oder er arbeitet in einem bereich bei dem er spielend auch temporär was findet über ein stellenbüro zb. Pflege. Solltest du weitere fragen haben darfst mir gerne eine PN machen

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Hol Ger

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Wo kein Kläger, da kein Richter..wenn BEIDE Parteien das so im Einverständnis machen, ists OK. Das wäre dann der klassische Fall im gegenseitigen Einvernehmen getrennt...juristisch ist es klar: Kündigungsfrist muss eingehalten werden...das heisst aber auch dein Sohn muss bis zum Ende der Frist beim bisherigen Arbeitgeber arbeiten bzw. dort seine Arbeitsleistung anbieten (wenn der Arbeitgeber nicht mehr will).

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