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Ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt, darf der Unterhaltspflichtige Elternteil das Arbeitspensum reduzieren und eine neu Berechnung der Kinderalimente verlangen? z.B. aus Gesundheitlichen Gründen, Burnout.
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Ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt, darf der Unterhaltspflichtige Elternteil das Arbeitspensum reduzieren und eine neu Berechnung der Kinderalimente verlangen? z.B. aus Gesundheitlichen Gründen, Burnout.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:53
Carolin Metzler
Wie immer im Recht: es kommt darauf an...
Verdient der Unterhaltsschuldner erheblich weniger, empfindet er oft- mals eine Senkung des Unterhaltsbeitrages als gerechtfertigt. Dabei ist jedoch danach zu fragen, ob er die Ein- kommensminderung selbst zu verschulden hat. Hat der Schuldner zum Beispiel die Arbeitsstelle selbst gekündigt, um sich selbständig zu machen, eine Weiterbildung zu beginnen oder ins Ausland zu ziehen; hat er sein Pensum freiwillig reduziert oder sich frühzeitig pensionieren lassen, so gehen diese Einbussen zu seinen Lasten und er kann keine Reduktion verlangen. Es wird dem Schuldner ein hypothetisches Einkommen angerechnet, d.h. er be- zahlt Unterhaltsbeiträge gestützt auf das Einkommen, welches er bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft auf dem Markt erzielen könnte. Dabei kann es vorkommen, dass eine verschuldete Einkommenseinbusse zwar verschul- det, aber zugleich auch irreversibel ist. In diesen Fällen kann trotz dem Verschulden ein höheres hypothetisches Einkommen unzumutbar und eine Senkung des Unterhalts gerechtfertigt sein.
(http://www.geissmannlegal.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/PDF/Publika...)