Ich habe eine Frage zum Erbrecht.
Meine Grossmutter ist im April gestorben. Einige Wochen später hat meine Mutter (Schwiegertochter, mein Vater ist verstorben) ein Schreiben von meinem Onkel erhalten, das wir (meine Mutter, mein Bruder und ich) unsere Erbe bereits bezogen bzw. überzogen haben und unterschreiben sollen das wir auf eine Erbschaft verzichten. Er hätte genügend Belege um dies zu beweisen. Haben wir ignoriert.
Nun hat unser Onkel meinem Bruder und mir Unterlagen zugestellt mit Belegen von Schenkungen meiner Grossmutter der letzten 10 Jahre an uns. Auch ein Kontoauszug meiner Grossmutter mit dem Saldo liegt bei. Allerding ist der Auszug vom 4.10.2017. Er hat eine Rechnung aufgestellt auf was wir jetzt noch Anspruch hätten und ein Schreiben was wir unterschrieben zurücksenden sollen. Er wird dann unseren Erbanteil meinem Bruder auszahlen und wir müssen untereinander abmachen wer was bekommt.

Inwiefern kann man Schenkungen vom Erbe abziehen und ist das rechtens wie er da vorgeht?

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Kommentare

Susan Keusch

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Sorry, das stinkt zum himmel! Nichts unterschreiben und mit allen Unterlagen usw zu einem notar

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Rita Pfoster

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Würde mit den Schreiben zum Erbschftsamt gehen

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Da Go

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Würde ich auch sagen. Bei Unklarheiten ist es auf jeden Fall sinnvoll, einen Notar/Treuhänder zuzuziehen, der punkto Erbrecht bewandert ist.

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Markus Meyer

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Ausgewiesene SCHENKUNGEN sind kein Erbvorbezug !!
Jedenfalls nichts unterschreiben !!
Ausserdem müsste die Gemeinde ein öffentliches Inventar erstellen. Darunter fallen auch allfällige Bankkonten dh. eigentlich alles was die verstorbene Person im Besitz hatte. Bevor ihr nicht haargenau wisst, was da kommt (Guthaben wie allfällige Schulden) auf keinen Fall eine Erbverzichtserklärung oder so unterschreiben !!

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Thomas Deuber

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Klar, ihr unterschreibt, und plötzlich taucht noch ein sack goldvreneli auf.Schenkungen sind bestimmt kein Erbe! Sonst müssten ja alle erben immer nachversteuern in einem todesfall

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Beat Ketterer

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Schenkungen sind kein erbvorbezug . Dein onkel scheint ein geldgieriger mensch zu sein . Ich würde ihm gar nichts unterschreiben , und mich informieren ob sein wirken nicht schon den tatbestand der nötigung erfüllt .
Nimm dir rechtliche untetstützung , oder jemand der sich mit solchen asgeiern bei erbschaftssachen auskennt , denn dein onkel scheint mir so einer zu sein

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Daniela Lüscher

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Wenn ich das richtig sehe, ist Deine Mutter als Schwiegertochter Nicht-Erbin. Wenn der Pflichtanteil Deines Onkels verletzt worden ist, würden Schenkungen an Dich resp. an Deinen Bruder ausgleichungspflichtig. Dh er müsste zuerst beweisen, dass sein Pflichtanteil verletzt worden ist, dann kann er die Ausgleichung allfälliger Schenkungen an Dich und Deinen Bruder fordern, die Schenkungen an Deine Mutter mit dem Status Nichterbin nur auf 5 Jahre zurück. Deshalb unbedingt Erbinventar verlangen und rechnen, ob sein Pflichtteil verletzt wurde.

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Janette Böhlen

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meine Mutter ist Nicht-Erbin, deshalb hat er die Unterlagen jetzt nur uns Kinder zugestellt. Ich denke nicht das sein Pflichtanteil verletzt worden ist. Ich muss dazu sagen, dass er auch noch eine Tochter und einen Sohn hat die auch immer mal wieder etwas von der Grossmutter erhalten haben. Davon ist aber nie die Rede.

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Regula Christen

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Schenkung ist Schenkung und nicht Erbvorbezug! Zudem: ist er mit der NAchlassregelung beauftragt? Ich würd da gar nichts unterschreiben! Zuerst muss das Nachlassinventar gemacht werden.....

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Karin Linder

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Ja nichts unterschreiben.Eigentlich regelt der Nachlass die KESB.Gehe mit allen Akten zur KESB,auch wenn negativ Schlagzeilen im Umlauf sind,wir sind super beraten worden.

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Da Go

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Machen sie aber nur bei minderjährigen Kindern oder? Oder bei allen Personen?

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Karin Linder

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Meine Mutter ist vor bald 3 Jahren gestorben und da ist die KESB auf uns zu gekommen.Sie mischen da schon mit,falls es nicht richtig geregelt ist.Bei uns war es ein unaufindbarer Bruder,die KESB hat ihn gefunden.

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Karin Linder

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Übrigens wir sind alle über 50ig

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Da Go

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Alles klar, gut zu wissen, danke dir😊.

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