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Ich habe eine frage..
Wen ich einen mietvertrag für 2 jahre unterschrieben habe und jetzt vorzeitig kündigen will geht das? Mir hat jemand gesagt das ich nach gesetz nur 1 jahr bleiben muss?
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Ich habe eine frage..
Wen ich einen mietvertrag für 2 jahre unterschrieben habe und jetzt vorzeitig kündigen will geht das? Mir hat jemand gesagt das ich nach gesetz nur 1 jahr bleiben muss?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Carolin Metzler
(Admin) also ist der mietvertrag befristet oder ist das die "mindestvertragslaufzeit"? Ist vertraglich irgendwas geregelt?
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Langenegger Pascal
Im mietvertrag steht mietbeginn februar 2015 und fest bis 31.03.17
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Carolin Metzler
also eine gesetzliche regelung von wegen max 1 jahr wäre mir nicht bekannt. Mieterverband und hauseigentümerverband sind sich nicht ganz einig, ob du aus dem Vertrag rauskommst, wenn du einen nachmieter stellst...
Irene Beeler ist aber sonst unsere Wohnungsexpertin ? was meinst du dazu?
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Carolin Metzler
Hast du das alles angekreuzt?
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Langenegger Pascal
Nein nur unterschrieben?
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Langenegger Pascal
Du ist mir lieber
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Carolin Metzler
Da widersprechen sich die Kreuze ?gut, dann bleiben wir beim du 😊
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Carolin Metzler
Also zumindest nach meinem Verständnis
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Carolin Metzler
Eigentlich müsste sie die Markierung sehen und reagieren 😉
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Carolin Metzler
Ah jetzt hab ich dann auch die Kreuze verstanden... ??
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Langenegger Pascal
Jetzt hab ich erst gesehen mit den kreuzen ?das war der vermieter
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Carolin Metzler
Also, da es ein unbefristeter Vertrag mit Mindestlaufzeit ist, kannst du einen Nachmieter stellen 😊
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Langenegger Pascal
Ich muss einen nachmieter stellen?
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Carolin Metzler
"In der Praxis nützt diese Abmachung dem Vermieter aber nicht allzu viel, hat doch der Mieter laut Art. 264 OR die Möglichkeit, die Mietsache vorzeitig zurückzugeben. Er haftet dann zwar für den Mietzins bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin, also bis zu diesem vereinbarten frühesten Kündigungstermin.
Von der Mietzinshaftung kann sich der Mieter aber befreien, indem er einen zumutbaren und zahlungsfähigen Ersatzmieter findet, der bereit ist, das Vertragsverhältnis zu den gleichen Bedingungen, also mit der gleichen Mindestvertragsdauer- Klausel, zu übernehmen. De facto nützt die Mindestvertragsdauer daher nur dem Mieter etwas, ihm kann bis dann sicher nicht ordentlich gekündigt werden. "
(Hauseigentümerverband)
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Carolin Metzler
Ja - sonst haftest du... Für irgendwas muss ja diese mindestlaufzeit gut sein
Fr, 02/06/2017 - 15:58
Petra Lienhard
War genau wie bei mir.Kündigen konnte ich frühstens nach 1 jahr.Aber ich wollte so schnell wie möglich raus.Also suchte ich einen solventen Mieter,und ich konnte raus.Früher musste man noch 3 bewerber bringen.Und wenn dem vermieter,dein vorgeschlagener bewerber nicht passt,ist das sein problem.Und nicht deins.