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Ich habe eine Frage. Weiss jemand wie das ist, wenn ein Ausländer eine GmbH in der Schweiz hat und jetzt wieder zurück in die Heimat ziehen will. Seine Ehefrau ist Schweizerin bleibt in der Schweiz und ist Einzelunterschrift berechtigt aber nicht beteiligt. Geht das ohne die GmbH aufzulösen bzw. still zu legen?
Kennt sich da jemand aus?
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Ich habe eine Frage. Weiss jemand wie das ist, wenn ein Ausländer eine GmbH in der Schweiz hat und jetzt wieder zurück in die Heimat ziehen will. Seine Ehefrau ist Schweizerin bleibt in der Schweiz und ist Einzelunterschrift berechtigt aber nicht beteiligt. Geht das ohne die GmbH aufzulösen bzw. still zu legen?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:25
Patrick L. Surber
Es gibt keine Beschränkungen bezüglich Wohnsitz oder Nationalität der Gesellschafter. Die GmbH muss einfach durch eine Person vertreten werden können, welche den Wohnsitz in der Schweiz hat. Das kann auch seine Ehefrau sein (als Geschäftsführerin).
OR 814 III