Ich habe eine Frage von wegen der Pensionskasse. Es ist so, ich bin seit 14 Monaten in einer Firma, bei welcher ich zu 50% in die Pensionskasse einzahle (Lohnsumme 30'000.00 im Jahr). Ich Arbeite aber weniger, ist aber so geregelt mit dem Arbeitgeber. Nun habe ich aber ein Angebot, dass ich eine neue zusätzliche Arbeitsstelle in Aussicht habe, bei welcher ich zu 60% angestellt wäre, also mehr Verdienst habe, als bei der jetzigen Arbeitsstelle. Meine Frage ist, ob ich bei beiden Arbeitsstellen in die Pensionskasse einbezahlen kann (in 2 unterschiedliche Kassen) und ob dies möglichst ist, 1x mit 50% (Lohnsumme 30'000.00 im Jahr) und einmal zu 60% (Lohnsumme ca. 40'000.00 im Jahr)

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Kommentare

Bubu Sandra

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soviel ich weiss chasch es au zämä legge loh (ich weiss nu ned ganz sicher wie das isch wenn me no schaffet) und sicher isch jo di lohn ob vo einere oder zwei stelle

aso wennt a eim ort würdisch künde oder so chasch es de da Geld sicher uf eini neh

i ha mehrmols d stell gwechslet gha und immer wider e anderi kasse gha

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Reni Ingold

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Das mit em uf eini näh, isch mier scho klar. Ha ou scho meh aus einisch gwächslet und ha de ds Gäud i die nöie PK ine gnoh. Was ig aber nid weiss isch, ob unabhängig vo beidne Stelle chasch i 2 verschiedeni PK izahle und wie höch dört jewiels der Betrag isch. Ha noche gläse im I-net, isch aber nid so ganz verständlech für mi

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Yvonne Haldner

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I glaub da chasch nöd

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Patrick Fischer

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Das Problem ist Du würdest 110% arbeiten??

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Lisa Wenzel

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Und was ist das Problem wenn mann 110% arbeitet?

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Patrick Fischer

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Dies sieht der Gesetzgeber nicht vor.

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Lisa Wenzel

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Habe viele Jahre so gearbeitet mit vielen überstunden, das hat nie jemanden interessiert.

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Patrick Fischer

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Bei wievielen Arbeitgebern?

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Lisa Wenzel

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Es kein Problem mit der Pensionskasse, jeder Arbeitgeber zahlt auf seine Kasse ein und solltest Du die beiden Stellen wechsel nimmst Du beide mit zum neuen Arbeitgeber.

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Lisa Wenzel

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Patrick Fischer

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Und zu wieviel % warst Du jeweils angestellt?

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Lisa Wenzel

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70& + 30%-40%

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Lisa Wenzel

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upps da habe ich mich vertippt %

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Patrick Fischer

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Kann Dir nicht folgen, demnach sind dies 60%?

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Lisa Wenzel

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Nein 70% + 30-40%

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Lisa Wenzel

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war mehr 40% als 30%

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Patrick Fischer

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Item, die Erlaubnis des AG muss vorhanden sein!
Es gibt vereinbarungen, welche so was zulassen, und über eine seperate Kasse lauten.

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Patrick Fischer

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Lisa Wenzel zu wieviel % warst Du angestellt??

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Lisa Wenzel

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Es hat ja nicht jeder Arbeitgeber die gleiche Kasse

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Patrick Fischer

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Dies spielt, in der Frageform keine Rolle.

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Lisa Wenzel

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also bei einer Stelle war ich 70% angestellt und bei der anderen 30-40%

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Patrizia Bee

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(Admin) lisa, stand im vertrag '30-40%'?!

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Patrick Fischer

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Was stand im Vertrag?

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Lisa Wenzel

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Nein 30%, aber viel Arbeit und ich brauchte das Geld

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Patrick Fischer

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Also somit zu 100%, leider ein anderes Thema!

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Carolin Metzler

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Wir können hier noch so viel spekulieren - die Pensionskassenreglemente sind entscheidend

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Carolin Metzler

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Sozialversicherungsrechtlich wär einfach zu prüfen, ob die verteilung auf zwei pensionskassen sinnvoll ist, da dir je nachdem zweimal der koordinationsabzug abgezogen wird

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Reni Ingold

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was ist der koordinationsabzug?

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Carolin Metzler

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Dr Google hilft:

Koordinationsabzug
Gemäss BVG muss jener Teil des Jahreslohnes, der durch die AHV-Leistungen abgesichert ist, nicht in der Pensionskasse versichert werden. Für die Berechnung der Pensionskassenbeiträge wird deshalb der Betrag der maximalen einfachen AHV-Altersrente vom Jahreslohn abgezogen. Dieser Betrag wird als Koordinationsabzug bezeichnet.

Koordinierter Lohn (nach BVG versicherter Lohn)
Nach BVG zu versichern ist der Teil des Jahreslohnes von CHF 21'060.00 bis und mit CHF 84'240.00. Dieser Teil wird koordinierter Lohn genannt. Beträgt der koordinierte Lohn weniger als CHF 3'510.00 im Jahr, so muss er auf diesen Betrag aufgerundet werden. (Zahlen Stand 2014)

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Daniele Procopio

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Kein Admin aber ausgebildet in diesem Thema. Es stimmt wie Carolin Metzger sagt. Es kommt auf das pensionskassenreglement an. Dieses Thema mit dem BVG ist derart kompliziert das es auf sehr viele kleinen Dinge ankommt. Soweit ich es gelernt habe kann man nicht mehrere pensionskassen gleichzeitig haben.

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Patrick Fischer

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Dies ist nicht ganz korrekt. Man kann mehrere haben, jedoch ist tatsächlich das Reglement entscheidend!

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Claudia Wild

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Pronzipiell ist es kein Problem. Wie aber schon gesagt wurde auf die Reglemente achten und den Koordinationsabzug, der ist allerdings in den meisten solchen Fällen wirklich doppelt

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