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Ich habe eine frage.
Mus ich der kesb meine kontoauszüge aushändigen?
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Kommentare
Fr, 10/11/2017 - 19:02
Walter Büchi
wenn es dabei um einen rechenschaftsbericht geht, ja !
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/eltern-von-behinderten-weh...
Fr, 10/11/2017 - 21:10
Tanja Baumgartner
Ich habe keine behinderten kinder
Fr, 10/11/2017 - 21:18
Robert Schweng
Tanja Baumgartner ich denke der Kommentar von Walter Büchi bezog sich wohl darauf dass die KESB im Rahmen eines Rechenschaftsberichts die Kontoauszüge verlangen kann.
Was ist denn der Grund warum die KESB Ihre Kontoauszüge sehen möchte?
Fr, 10/11/2017 - 21:22
Tanja Baumgartner
Ich hatte letstes jahr ein fermögen geerbt und da wollten sie schon eine beistandschaft erichten.
Da ich aber noch nicht das ganze erbe habe und viele schulden die ich durch meinen ex hatte abzahlte hatte ich eine rechnung für den mittagstisch nicht zavlen können und ein ferlustschein erhaöten
Fr, 10/11/2017 - 21:26
Robert Schweng
Mittagstisch und Beistandschaft. Das hört sich für mich nach Verbeiständung an. Daher meine ich ja. in dem Fall dürfen sie das.
Fr, 10/11/2017 - 21:29
Tanja Baumgartner
Der mittahstisch war von meinen kindern. Kann ich mich irgendwie dagegen wehren?
Fr, 10/11/2017 - 21:31
Robert Schweng
Warum möchte denn die KESB Ihre Kontoauszüge, wenn Sie keinen Beistand haben und die KESB keinen Rechenschaftsbericht verlangt?
Fr, 10/11/2017 - 21:33
Tanja Baumgartner
Ich denke sie wollen wissen wiviel held ich ausgegeben habe
Fr, 10/11/2017 - 21:39
Robert Schweng
Wenn Sie es nicht genau Wissen warum, dann klären Sie das am besten mal mit der KESB ab bevor Sie ihre Kontoauszüge rausgeben.
Sie können uns dann auch Bescheid geben! 😉
Sa, 11/11/2017 - 08:10
Boris Vanic
Die Kesp hat im gegenteil vom Schweizer Gesetz eine schuldsvermutung. Das denckt deren chef.. also du bist schuldig bis du das gegenteil beweist. Also wollen sie damit sagen dass du zu arm für kinder bist.
Sa, 11/11/2017 - 08:15
Robert Schweng
Sind Sie sicher dass sie an der BVS studiert haben? 😉
Sa, 11/11/2017 - 08:16
Boris Vanic
Nein das nicht. Aber algemein bekant die metoden.
Sa, 11/11/2017 - 11:44
Andreas Georg
Die Frage toent einfach, scheint aber komplex zu sein. Erbschaft, Betreibungen, Scheidung, ev. Beistand fuer die Kinder. Es gibt auch Chancen, von der fachlichen Unterstuetzung dieser Behoerde zu profitieren.
Mein Vorschlag: Schicke keine Angaben, sondern vereinbare einen Termin, wo Du die Interlagen mitbringst. Bestehe darauf, dass die Analyse der Kesb zusammen mit Dir erfolgt. Dann hast Du sogar Chancen, die Mittagstischrechnung noch zu zahlen. Viel Erfolg und Gruesse