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Ich habe eine Frage. Meine Tante (arbeitet bei der Spitex) muss aufgrund einer schlimmen Augenkrankheit 1 mal pro Monat behandelt werden, d.h sie bekommt eine Spritze ins Auge. Aufgrund dessen bekommt sue jeweils für den drauffolgenden Tag ein Arztzeugnis, da arbeiten mit den Beschwerden an diesem Tag nicht möglich ist.
Jetzt das Problem, die Vorgesetzte nimmt dieses Krankheitszeugnis nicht an, sondern gibt den Tag immer als Freitag ein, da wie sie es begründet, meine Tante ihren Arztbesuch auf den freien Tag nehmen sollte.
Wie sieht das rechtlich aus? Wir denken, dass das so nicht in Ordnung ist
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Ich habe eine Frage. Meine Tante (arbeitet bei der Spitex) muss aufgrund einer schlimmen Augenkrankheit 1 mal pro Monat behandelt werden, d.h sie bekommt eine Spritze ins Auge. Aufgrund dessen bekommt sue jeweils für den drauffolgenden Tag ein Arztzeugnis, da arbeiten mit den Beschwerden an diesem Tag nicht möglich ist.
Jetzt das Problem, die Vorgesetzte nimmt dieses Krankheitszeugnis nicht an, sondern gibt den Tag immer als Freitag ein, da wie sie es begründet, meine Tante ihren Arztbesuch auf den freien Tag nehmen sollte.
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Kommentare
Mo, 30/10/2017 - 22:02
Bashkim Emini
Krankheitstäg vom Arzt sind bezahlti Arbeitstäg. Frei würd ja bedüte, dass ihre d Stunde abzoge wärde oder ähnliches. Sött de chef das so ned ändere, Unia hilft do gern witer und vermittlet.
Mo, 30/10/2017 - 22:34
Trisha Patricia Nef
Wenn sie scho weiss dass sie am nächste Tag dehai blibe muss chama de Termin fürd Sprütze locker voreme freie Tag mache wieso sött de Cheff monatlich de Tag "zahle" sie het jo gsetzlech 2d frei undr de wuche aso söll sie dSprütze vordene nä. Wenns chronisch isch und sie immer undr de Wuche macht und en Tag fählt würi au dumm due als Chef. Isch jo nid so als würs nid andrst go. Aber etz zur Frog, zügnis isch zügnis wenn fix greglete job denn söts zahlt si.
Di, 31/10/2017 - 00:26
Walter Büchi
gemäss gesetz regelt der artikel 329 or dass die stunden gewährt werden müssen. die stunden zu bezahlen ist im artikel 324 or geregelt als lohnfortzahlungspflicht. wenn der arbeitnehmer fix zbs.von 8.00 bis 17.00 uhr arbeiten muss, dann ist es bezahlt. wenn der arbeitnehmer aber gleitzeit im betrieb hat, dann ist es nicht bezahlt. ferien dienen zur erholung, daher darf man diese nicht für kurzabsenzen benützen.
zu prüfen wäre allenfalls auch eine unverschuldete arbeitsverhinderung nach 324a or.
Di, 31/10/2017 - 04:59
Monique Schmidli-Rieder
Da es sich nicht um einen Notfall im eigentlichen Sinn handelt, müssen solche Termine auf randzeiten genommen werden. Da sie weiß, daß sie nachher einen Tag arbeitsunfähig ist, ist es rechtens das der Arbeitgeber ihr einen Freitag aufschreibt. Es ist ja nicht neu und akut sondern monatlich und planbar.
Di, 31/10/2017 - 08:42
Thomas Deuber
Genau. Das muss die Patientin anders planen, und den Enigriff jeweils vor einem Freitag machen lassen. Klare Sache
Di, 31/10/2017 - 09:35
Walter Büchi
Monique Schmidli-Rieder: "Jetzt das Problem, die Vorgesetzte nimmt dieses Krankheitszeugnis nicht an,".
der ag hat das arztzeugnis zu akzeptieren! im zweifel kann der ag ein attest von einem vertrauensarzt verlangen! ein arztzeugnis einfach nicht anzuerkennen geht nicht!
Mi, 01/11/2017 - 17:55
Thomas Deuber
Ja, das zeugnis das bereits vorliegt muss sicherlich akzeptiert werden. Um diesen sauren Apfel kommt der Arbeitgeber nicht rum. Und das war die Frage. Da haben sie recht ! Frage ist somit beantwortet. Aber im folgendem Monat sollte das dann schon abgesprochen werden. Als Troll würde ich sonst sagen: ich lasse die spritze am Donnerstag nachmittag machen ( randzeiten muss ich ja nicht einhalten ) dann kann ich an Freitag mit Zeugnis nicht arbeiten, und habe dann samstag und sonntag meine freitage.
Di, 31/10/2017 - 09:43
Monique Schmidli-Rieder
Walter, das ist sicher richtig, aber! der Arbeitnehmer muss es nicht akzeptieren, dass seine Mitarbeiterin monatlich für den Selben Termin frei braucht. Also ich als Personalchefin würde da ganz klar mit der Angestellten sprechen. Das sind keine normalen Krankheits- oder Unfallbedingten Abwesenheiten die plötzlich auftreten, sondern die Wiederholen sich jeden monat und sind somit durchaus planbar von der Angestellten. Als Arbeitgeber würde ich das nicht lange akzeptieren.
Di, 31/10/2017 - 09:50
Walter Büchi
wenn das alle im hr machen, dann könnten ärzte arbeitnehemende patienten vorwiegend an den randzeiten untersuchen!
Di, 31/10/2017 - 09:59
Monique Schmidli-Rieder
Es geht ja wie gesagt nicht um einen Notfall. Da ist es ganz klar, dass auch dazwischen gegangen werden kann, aber wie schon gesagt, es ist ein termin der sich jeden Monat wiederholt, keine einmalige Angelegenheit und da kann sehr wohl vom arbeitnehmer verlangt werden, das er dies so plant und auch mit einer Arztpraxis ist dies so planbar, ich spreche da selber aus persönlicher erfahrung.