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Ich habe eine Frage:
Ich würde Betrieben obwohl ich regelmässig das Geld überwiesen hatte.
Ich habe jetzt einen Rechtsvorschlag gemacht.
Sie hatte mich kontaktiert und gesagt das Sie die Betreibung löschen wird.
Nun die Frage soll ich das Akzeptieren oder weiter ziehen, da Sie mich von anfang an Betrieben hatte bevor der Vertrag anfing ?
Besten danke für euer unterstützung.
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Ich habe eine Frage:
Ich würde Betrieben obwohl ich regelmässig das Geld überwiesen hatte.
Ich habe jetzt einen Rechtsvorschlag gemacht.
Sie hatte mich kontaktiert und gesagt das Sie die Betreibung löschen wird.
Nun die Frage soll ich das Akzeptieren oder weiter ziehen, da Sie mich von anfang an Betrieben hatte bevor der Vertrag anfing ?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:48
Jens Delnoye
Na ja wenn du keinen stress haben willst und sie es zurück zieht dann würd ich es auf sich beruhen lassen.
Di, 15/08/2017 - 15:48
Silvia Widmer
Sowas kann jeder sagen, ich lösche die Betreibung... An deiner Stelle würde ich das schriftlich verlangen, dass die Betreibung gelöscht wird...
Di, 15/08/2017 - 15:48
Tamina Piasente
Ich habe es Schriftlich aber die Betreibung ist schon raus Sie konne es nicht stopen....
Di, 15/08/2017 - 15:48
Angels Breath
Du hast mit dem Rechtsvorschlag richtig gehandelt. Wenn Gläubiger mit dem Rückzug der Betreibung zögert kannst du selber einen Rückzugsantrag ausfertigen, den Gläubiger auffordern zu unterschreiben und den Antrag an Betreibungsamt zustellen. Die anfallende Betreibungskosten sollten vom Gläubiger übernommen werden! Wenn er nicht willig ist mitzumachen bleibt dir nichts übrig als eine negative Feststellungsklage ans Gericht einzureichen . Der Gesetzgeber legt allerdings ziemlich grosse Hürde für dieses Verfahren, deshalb rate ich dir einen Anwalt miteinbeziehen lassen (die Kosten wird dein Gläubiger am Schluss übernehmen müssen)!
Di, 15/08/2017 - 15:48
Melanie Attinger
Weisst du warum der Gesetzgeber grosse Hürden für dieses Verfahren legt?
Geht sowas nur mit Anwalt oder auch ohne oder ist es ohne Anwalt "aussichtslos"?
Di, 15/08/2017 - 15:48
Mark Tanner
Melanie Attinger mit anwalt kommt man am bessten zu seinem recht da er das versteht wo ein anderer nicht versteht
Di, 15/08/2017 - 15:48
Stefan Kopp
Es sollte geprüft werden wann der Vertrag begonnen hat. Wenn eine Fälligkeit noch nicht wirksam ist, dann ist eine Betreibung unzulässig. Rechtsvorschlag auf jeden Fall - und schriftliche Aufforderung und Bestätigung das die Betreibung gelöscht wird. Wenn die es nicht machen wollen muss geprüft werden ob juristische Schritte erforderlich werden.