Ich habe eine Frage. Ich habe einen Sohn der Autismus-Spektrum-Störung hat, jetzt würde mir die IV Hilflosenentschädigung zahlen. Ich bin aber Sozialempfängerin und Alleinerziehend. Darf mir das Sozialamt das ganze Geld von der IV einziehen? Weil die Arbeit und die Therapien habe ich mit meinem Sohn und keine Unterstützung. Ich danke euch schon zum voraus.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 3

Kommentare

Eveline Gutmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

die ziehen das nicht ein, aber du bekommst einfach vom Soz.amt um das weniger

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Aleyna Ali Zara

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

und warum?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Eveline Gutmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Aleyna Ali Zara weil das Einkommen ist und du nur den berechneten Betrag erhälst wie bis jetzt.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Aleyna Ali Zara

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ist doch aber für ihren kranken Sohn?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Eveline Gutmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Aleyna Ali Zara ja, sollte es eigentlich sein. Aber das Soz.amt ist da nicht so sozial. Aber am Besten fragt sie sicher direkt beim Sozialdienst nach.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Aleyna Ali Zara

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hmm ja... Patrizia Korkmaz frag doch zur Absicherung bei zwei anderen Sozialämtern nach, wie die das handhaben.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrizia Korkmaz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das habe ich gemacht. Ich könnte ja noch damit umgehen dass sie die hälfte nehmen aber nicht alles

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrizia Korkmaz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Aleyna Ali Zara danke werde ich machen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Eveline Gutmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Patrizia Korkmaz ich verstehe das auch nicht..

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrizia Korkmaz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das versteht niemand

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Eveline Gutmann

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Patrizia Korkmaz ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrizia Korkmaz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Eveline Gutmann danke dir

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sybille Rellstab

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Jedes Einkommen oder jede Einnahme wird vom Sozialdienst angerechnet. Das Sozialamt deckt das minimum ab. Sieh es so dass deine Schuld beim Sozialamt dadurch kleiner ist. Ev mit dem sozialamt sprechen ob ein zuschlag möglich ist weil das ja arbeit ist.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Walter Büchi

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

das sozialamt wird sich entweder von der iv direkt die iv-rente für den zeitraum ab dem ihnen rückwirkend eine iv-rente zugesprochen wurde bis jetzt einen teil der iv-rente oder die ganze iv-rente auszahlen lassen (drittauszahlung) oder diese von ihnen fordern (rückerstattung), wenn sie während diesem zeitraum bereits sozialhilfe erhalten haben. das sozialamt darf, wenn die monatliche iv-rente höher ist als die monatliche sozialhilfe maximal den tieferen betrag der sozialhilfe zurückfordern bzw. sich als rückzahlung direkt von der iv auszahlen lassen. den rest der nachzahlung der iv-rente für die vergangenheit können sie behalten.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Roman Lanz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Hilflosenentschädigung ist keine IV Rente, sondern einen Beitrag für die Unterstützung im täglichen Leben.

Der Grund warum dieser Betrag bei der Sozialhilfe abgezogen wird ist folgender.

Die Sozialhilfe ist keine Versicherung, sondern ein Überbrückungskredit welchen du von der Gemeinde bekommst um das Existenzminimum zu decken in der Zeit in welcher du das Existenzminimum nicht selber erarbeiten kanns oder selbst auftreiben kannst. In deinem Fall errechnet sich die Sozialhilfe aus dem Existenzminimum von dir selbst plus dem Existenzminimum deines Kindes. Falls dein Sohn eine IV Rente zugesprochen erhalten hat wird diese dem Existenzminimum deines Sohnes abgezogen bzw. kann er Ergänzungsleistungen beantragen falls die IV Rente sein Existenzminimum nicht erreicht. Diese Rentenleistungen und Ergänzungsleistungen sind eine Versicherung und müssen nicht zurückbezahlt werden.
Die Hilflosenentschädigung ist ein Betrag für die Betreuung deines Sohnes, weil er Tätigkeiten nicht selbstständig machen kann. Dieser Betrag wird von deinem Sohn als Lohnzahlungen an die Personen oder Institution bezahlt welche ihr bei diesen Tätigkeiten hilft. Es ist also nicht dein Geld als Mutter sondern das Geld gehört deinem Sohn und du verwaltest dieses weil er unmündig ist. Da du nun diese Tätigkeiten als Mutter selbst übernimmst oder einen Teil davon bist du so gesehen die Angestellte von deinem Sohn und er bezahlt dir einen Lohn für diese Arbeiten aus dem Beitrag der Hilflosenentschädigung.

Dein Sozialhilfeanspruch errechnet sich wie bei allen Personen wie folgt.

(Existenzminimum der Sozialhilfe) minus (Einnahmen durch Arbeit oder Vermögen)

Ist das Resultat dieser Rechnung so dass die Einnahmen durch Arbeit oder Vermögen höher sind als das Existenzminim der Sozialhilfe wird keine Sozialhilfe ausbezahlt. Deshalb erhalten die meisten Personen keine Sozialhilfe, weil das Einkommen durch die Arbeit höher ist als das Existenzminimum der Sozialhilfe.

Ist das Resultat so dass das Existenzminimum der Sozialhilfe grösser ist als die Einnahmen durch Arbeit oder Vermögen hat die Person Anspruch auf die Differenz bis zum Existenzminimum. Das ist ein Deinem Fall gegeben. Also ist die Rechnung bei dir wie folgt:

(Existenzminimum der Sozialhilfe) minus (Einnahmen durch Anstellung bei deinem Sohn welche aus der Hilflosenentschädigung bezahlt wird) ergibt (Dein Anspruch auf Sozialhilfe)

Wie geschrieben mindern diese Einnahmen durch deine Anstellung den Betrag der Sozialhilfe welchen du als Existenzminimum erhalten würdest. Weil die Sozialhilfe keine Versicherung, sondern ein Überbrückungskredit ist hast du somit weniger Schulden bei der Sozialhilfe welche du allenfalls zurückzahlen müsstest bei einer Aufnahme einer Anstellung mit einem bestimmten Lohn oder beim Erhalt einer Erbschaft, Lotogewinn u.s.w.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Patrizia Korkmaz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Danke dir. So gesehen leuchtet es mir ein

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Katharina Herzig

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Roman hat einen ganz wichtigen Punkt erwähnt, den viele unterstützte Menschen nicht kennen: unter gewissen Voraussetzungen müssen Bezüge vom Sozialamt rückerstattet werden.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ich zahle seit Jahren Sozialhilfebezüge von meinem Mann zurück... Und dauert leider noch ein paar Jahre, bis ich alles abbezahlt habe... Ich muss das, weil wir verheiratet sind, und er kein Einkommen hat...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv