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Ich habe eine Frage: ich habe eine Bewerbung erhalten. Im Lebenslauf ist ersichtlich, dass die Person keinen Lehrabschluss hat. Ich fragte nach dem Grund. Sie hat Kleinkindererzieherin gelernt. Dann hat sie bei einem Kind immer wieder blaue Flecken festgestellt und das Kind sagte ihr, dass es der Vater war. Daraufhin hat sie dies gemeldet. Anscheinend wurde sie dann fristlos entlassen und bekam eine lebenslange Sperre, weil in ihrem Vertrag vermerkt war, dass sie sich nicht in Familienangelegenheiten einmischen darf. Ist das wirklich so?
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Ich habe eine Frage: ich habe eine Bewerbung erhalten. Im Lebenslauf ist ersichtlich, dass die Person keinen Lehrabschluss hat. Ich fragte nach dem Grund. Sie hat Kleinkindererzieherin gelernt. Dann hat sie bei einem Kind immer wieder blaue Flecken festgestellt und das Kind sagte ihr, dass es der Vater war. Daraufhin hat sie dies gemeldet. Anscheinend wurde sie dann fristlos entlassen und bekam eine lebenslange Sperre, weil in ihrem Vertrag vermerkt war, dass sie sich nicht in Familienangelegenheiten einmischen darf. Ist das wirklich so?
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Kommentare
Di, 24/07/2018 - 10:59
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Rechtlich kann ich das nicht sagen. Aber vorstellen kann ich mir das nicht... V.a. nicht die lebenslange Sperre... Dass gibt es nach meiner Meinung nicht... Es gibt aber z.b. Prüfungen, da kann man max. 3 mal antreten. Nachher nie mehr...
Rene Loosli Irgend etwas stimt doch an der Geschichte nicht !!
Wenn ein kleinkind blaue flecken hat und das kind sagt es komt vom Vater ist sie doch verpflichtet es weiter zu melden !!
Alis Olympia Puglisi Das kann durchaus sein! Ich arbeitete auch schon in einer Kita, wo dies vertraglich erwähnt war!
Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Begründung seitens der Kitaleitung lautete, überschreiten der eigenen Kompetenz in der Ausbildungszeit. Warum hat sie es nicht der Leitung gemeldet? Dann hätte die Leitung weitere Schritte einleiten können.
Alis Olympia Puglisi Aber lebenslange Sperre, denke mal das gültet nur für jenen Betrieb/Trägerschaft.
Andreas Thanner Von wem wurde sie denn gesperrt? Vom SBFI? Von einem Gericht (Berufsverbot)?
Und was heisst „gesperrt“? Es gibt durchweg die Möglichkeit, dass das SBFI einen Kandidaten nicht mehr zur Prüfung zulässt, wenn dieser die LAP 3 mal nicht bestanden hat, oder wenn schwerwiegende Gründe vorhanden sind (Betrugsversuch, etc).