Ich habe eine Frage bezüglich Geldwesen in einer Ehe:
Ich bin mit meinem Mann seit 2014 verheiratet. Leider haben wir es damals versäumt die Gütertrennung aus zu wählen (oder so)
Jetzt hat mein Mann dieses Jahr eine Bäckerei GmbH gekauft.
Da der Neustart einer Firma immer schwierig ist häufen sich nun leider viele Mahnungen der Firma.
Kann ich dafür mit meinem Privatvermögen Haftbar gemacht werden?
Ich bin NICHT als Besitzerin eingetragen.
Kann man die Gütertrennung im Nachhinein noch einführen?
ich freue mich auf eure Antworten (:
Gruss Michaela

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Kommentare

Nadia Fiordellisi

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ist die firma eine einzelfirma gmbh oder ag?

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Michaela Saxer

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GmbH

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Nadia Fiordellisi

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Nadia Fiordellisi

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da findest du alles was du wissen musst

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Olja Bo

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nein. auch dein man haftet mit privatvermögen nicht. weil- gmbh

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Étoile la Fleur

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gmbh haftet nicht mit privatvermögen

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Andy Wyler

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Bei der gmbh kommt es auf die statuten an. Für sozjalkosten kann mit dem privatvermögen abgedeckt werden. Für sonstige Kreditoren nicht.

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Christian Twer

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es gibt KEINE Sippenhaft - wenn Du nichts unterschreibst, haftest Du für die Schulden Deines Mannes nicht .... problematisch ist allerdings gemeinsames Vermögen ....

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Monique Schmidli-Rieder

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Dein Mann kann nur mit dem privat Vermögen haftbar gemacht werden, wenn ganz spezielle Umstände Eintreten. Auch wenn es eine GmbH ist. Aber dafür müsste er zb einen nahenden Konkurs verschleiern. Art. 752ff OR

Gütertrennung kann man auch noch nachträglich machen. Kostet einfach einiges

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Michaela Saxer

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Danke für die detailierte erklärung bezüglich GmbH

was heisst kostet einiges?
Mehrere 100 oder eher über 1000 Fr?
Müsste ich dazu einen Notar aufsuchen?

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Monique Schmidli-Rieder

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Notar braucht es zur Beglaubigung der Gütertrennung. Für den musst du mit Kosten rechnen. Dann brauchst du noch einen Ehevertrag der in der Regel von einem Anwalt ausgearbeitet wurde.
Mit Kosten von 1000-2000 Franken musst du rechnen. Kommt extrem darauf an was für einen Stundensatz der Anwalt hat.
Grundsätzlich haftest du aber nicht für Schulden die er mit seinem Geschäft macht.
Bei einer Trennung würde dir mit einer Gütertrennung nicht die Hälfte des Geschäfts zustehen, ohne aber schon.
Ich würde da gut abwägen und mich evtl anwaltlich beraten lassen, was das beste in eurem Fall ist.

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