Ich habe eine Frage bezüglich einem Strafbefehl wegen einer Busse. Der Bus wurde bezahlt, aber leider zu spät. Die Staatsanwaltschaft fordert nun den Betrag der Verfahrenskosten und den Betrag der Busse.. Kann man da einen Einspruch erheben? Vielen Dank für die Hilfe.

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Kommentare

Robert Schweng

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Mirjam Locher-Heuberger Ich wäre hier sehr vorsichtig. Was daraus resultieren könnte, kann zb hier nachgelesen werden:
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/zurzach/440-franken-fuer-3-kmh-zu-...

Martin Kaiser Der Strafbefehl ist ein Angebot an den Beschuldigten, wenn man damit nicht einverstanden ist, kann man dagegen Einspruch erheben. Einspruchzeit 10 Tage.
Wenn man keinen Einspruch erhebt, wird der Strafbefehl zum Urteil und rechtskräftig.

Martin Kaiser Sie haben die Busse nach OBG nicht rechzeitig bezahlt, somit wurde das ordentliche Strafverfahren eingeleitet.

Igbo M'baku Bezahlen Sie die Busse und die Strafbefehlskosten. Hier haben Sie mit einer Einsprache - so wie sich der Sachverhalt mir präsentiert - keine Chance. Insbesondere da Sie ja die Busse bezahlt haben, können Sie nicht geltend machen, die Busse gar nie erhalten zu haben. Dass ein ordentliches Verfahren eingeleitet wird, wenn zu spät bezahlt wird, ist korrekt. Mit einer Einsprache werden nur noch mehr Kosten auf Sie zukommen.

Sabrina Perrotta Igbo M'baku Die Verfahrenskosten sind ja für mich völlig verständlich. Aber auf dem Strafbefehlt ist der Betrag von der Parkbusse nochmals aufgelistet. Dieser Betrag wurde aber am 02.08.19 bezahlt und der Strafbefehl wurde erst Ende Aug versendet.

Martin Kaiser Sabrina Perrotta Die ausstellende Behörde der Parkbusse auffordern den Bussenbetrag wieder zurück zu zahlen .

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