Ich habe eine Frage bezüglich des Mietrechts, bzw. Rechte des Vermieters.

Darf der Vermieter unverzüglich, nach erhalten des Kündigungsschreibens das Mietobjekt ausschreiben, oder muss er warten bis das mietverhältnis vollständig beendet ist?

Ich brauche nämlich noch zeit um die Räumlichkeit wieder so herzustellen wie ich sie bezogen habe, da ich kleine umbauten ausgeführt habe.

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Kommentare

Sandra Heinrich

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Klar darf er das . Du bist auch verpflichtet wenn er sich vorher anmeldet , eventuelle Nachmieter zur wohnungsbesichgigung rein zu lassen

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Dany Ribeiro Dos Santos

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Okay Danke für die schnelle Antwort. Dann hab ich noch eine Frage. Ich bin momentan sehr unflexibel was besichtigungen betrifft da ich zurzeit im Militärdienst bin. Wie soll ich das am besten Regeln bzw. wie lange darf ich den Vermieter bei diesem Anliegen warten lassen?

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Sandra Heinrich

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Dany Ribeiro Dos Santos glaube der Vermieter muss eine Woche vorher Bescheid geben . Wenn du nicht gerade flexibel bist würde ich jemanden den Schlüssel geben dem du vertraust und der den Rundgang durch die Wohnung mitmacht . Oder samstags das wär ja sicherlich auch sehr gut

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Aysen Yildirim

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Ganz klar ja. Dieser muss ja innert 3 mt einen neuen Mieter haben. Deine Umbauten sind weniger ein Problem, wenn du es bei der Wohnungsübergabe so abgibst wie erhalten!

Blöd wenn Besichtigungstermine stattfinden und die Wohnung nicht dem entspricht wie inseriert.

Ich würde dem Vermieter mitteilen, das dem so ist und er die Leute vorwarnt.

Wenn du Glück hast, dann wollen die Nachmieter deine Umbauten evtl. Übernehmen.

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Brigitte Gartmeier

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Natürlich nach absprache musst du interessenten in die wohnung lassen

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