Ich habe eine Frage bevor ich mich auf was festbeisse....

Mein Arbeitsplatz liegt im Kanton Zug (Hauptfiliale) am 1. November ist bei uns in Zug alles zu (Allerheiligen) darf mein Chef das Geschäft trotzdem offen haben und mir die Aussage machen wenn ich frei möchte muss ich einen Urlaubstag nehmen?
Bin der Meinung es ist Kantonal geregelt? Bin felsenfest überzogen, dass er mich über die Ohren damit haut. Habe rund um uns noch geschaut, Migros und Hauptpost haben alle zu....
Danke für Eure Rückmeldung

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Kommentare

Barbara Gyger

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Geschàfte sind zu...da kann er nicht einfach auf machen...ausser dienstleistungsbetriebe..Gastro,pflegeberufe usw...

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Sandra Seiler

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Arbeitest du allenfalls im Aussendienst? Weil ein Kollege hat genau das Problem.

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Sandra Vogt

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Nein ich bin auf einem stellenvermittlungsbüro. Peinlich ich weiss sollte es ja wissen und meiner meinung ist zu...... klar haben wir kunden in zürich aber das sollte ja keine rolle spielen.

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Patrizia Bee

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(Admin) was ist im arbeitsvertrag geregelt?

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Flavia Büchel

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Meines Wissens nach braucht der Betrieb/dein Chef dann eine Bewilligung für jeden einzelnen Mitarbeiter vom Kanton alsBestätigung...Bin mir aber nicht sicher, bei und in SG im Verkauf war das so vor 1jahr...

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Lindita Dervishaj

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Wenn dein Chef eine Bewilligung hat, dann darf er an diesem Tag offen haben.

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Sandra Vogt

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Also eine bewilligung hat er bestimmt nicht. Und im vertrag sind die einzelnen feiertage nicht vermerkt. Werde aber mit ihm nochmals sprechen ob ihm bewusst ist das es in zug ein feiertag ist. Mal schauen.... denn der 8.12 haben wir auch zu. Und die letzten 2 jahren fiehl der 1.11 auf SA/SO daher kein vergleich

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Sandra Vogt

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Also gemäss nochmaligem sprechen mit dem chef ist es ein feiertag aber nicht ein bezahlter aus goodwil schenkt er mir nun den tag..... somit für mich geklärt. Danke für eure infos und inputs

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