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Ich habe eine Frage betreffs Erbrecht: Bankkonten lauten auf den Namen von Mann und Frau ( nicht nur Vollmacht). Falls ein Ehepartner stirbt, erben die Nachkommen? Oder erben sie erst, wenn beide Ehegatten verstorben sind.
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Ich habe eine Frage betreffs Erbrecht: Bankkonten lauten auf den Namen von Mann und Frau ( nicht nur Vollmacht). Falls ein Ehepartner stirbt, erben die Nachkommen? Oder erben sie erst, wenn beide Ehegatten verstorben sind.
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Kommentare
So, 21/01/2018 - 15:36
Kathrin Kühnel Jäggi
?
So, 21/01/2018 - 15:44
Sibylle Benkert Iten
Besteht ein Ehe- resp. Erbvertrag?
So, 21/01/2018 - 15:53
Sybille Rellstab
Die Kinder erben schon wenn ein Elternteil stirbt, zumindest den Pflichtteil. Oft ist es so dass ein gemeinsames Konto beim Tode eines Teils das Konto von den zuständigen Behörden gesperrt wird. Daher ist es gerade bei Ehepaaren wichtig noch ein eigenes Konto zu haben. Zugriff auf das gemeinsame Konto haben natürlich die Kinder nicht.
So, 21/01/2018 - 16:02
Carmen Kainhofer
meine grossmutter und ihr mann haben es so geregelt dass das erbe an ihre kinder und auch an seine kinder erst verteilt wird wenn auch ihr mann stirbt. (grossmutter ist inzwischen verstorben). müsse also möglich sein ?
So, 21/01/2018 - 23:38
Erbrecht Schweiz
Erbrecht Schweiz
Also in der Schweiz kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung, sofern die der/ die Erblasserin keine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag etc.) hinterlassen haben. Bei der gesetzlichen Erbfolge gilt im schweizerischen Erbrecht das Parentelsystem. Sind Nachkommen vorhanden, so erben sie von Gesetzes wegen. Dann muss noch bedacht werden, ob die Eheleute einen Ehevertrag gehabt haben oder nicht, sprich Errungenschaftsgemeinschaft oder Gütertrennung gegeben war während der Ehe. Der jeweilige Erbteil ist dann anhand von vorhandenen Kindern und der Ehefrau gesondert zu berechnen. Ohne Testament ist jedes Familienmitglied Erbe, nicht Pflichtteilsberechtigter. Vgl. auch http://www.erbrecht-anwalt.attorney