Ich habe eine Frage betreffend Vertragsrecht:
Wir haben ein "Schnupperabo" von 3 Monaten bei der Firma Rankingstars abgeschlossen.

Es handelt sich um eine Google Werbung zum Fixpreis statt Klickkosten. Klang verlockent, bringt aber nix.
Keine Gäste kommen, die mehrfach versprochenen und beim Kundendienst erneut eingeforderten Anpassungen und Optimierungen sind bislang nicht erfolgt.
Grund genug für uns, den Vertrag vor Ablauf des Schnupperabos zu kündigen. Dies haben wir ordnungsgemäss schriftlich gemacht.

In mehreren Mails versuchte man uns zurückzugewinnen, bis wir mit Einschalten unserer Rechtsschutz drohten.

Nun erhalte ich heute ein Mail mit folgendem Zitat:
"da es sich um ein Business to Business Geschäft handelt, haben Sie kein Widerrufsrecht. Sie haben als Unternehmer gehandelt und gelten daher nicht als Verbraucher. Wie bereits erklärt: Da wir unsererseits den Vertrag erfüllen, gibt es keinen Grund, diesen vorzeitig zu beenden."

Frage: Stimmt das? Haben Firmen kein Rücktrittsrecht von einem Vertrag in der Schweiz? Das wäre mir neu. Danke für Eure Antworten.

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Kommentare

Carolin Metzler

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Also du hast auch als verbraucher kein grds widerrufsrecht für online Verträge. Es hängt also wie immer davon ab, was im vertrag bzw den AGB vereinbart wurde

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Gaby Nehme

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nicht nur. Wenn einer seine Pflichten nicht erfüllt, kann man nach Abmahnung und Fristsetzung zurücktreten.

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Carolin Metzler

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Gaby Nehme das hat aber dann nichts mit widerruf zu tun sondern mit mangelhafter vertragserfüllung

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Gaby Nehme

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Carolin Metzler Im Endeffekt kommt's auf dasselbe hinaus. Und das ist ja die Hauptsache, oder?

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Carolin Metzler

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Nein - kommt es nicht zwingend (stichwort schadenersatz) und auch das vorgehen ist anders (stichwort nachfrist) ... aber lassen wirs 😉

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