Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Ich habe eine Frage betreffend Mahnungen.
Ich habe eine Kundin, die ihre Bestellung seit Juni nicht bezahlt hat. Sie hat direkt im Onlineshop bestellt und somit die AGBs akzeptiert. Bei mir gilt Vorauskasse.
Seit Juni erinnere ich sie an die Zahlung von knapp 100.- aber es kommen nur Ausreden und leere Versprechen. Letzte Frist war letzten Freitag, aber die PNs liest sie auch nicht mehr.
Kann ich ihr von einem Inkassobüro eine Mahnung schicken lassen? Oder müsste ich da schon angemeldet sein oder so? Oder geht es nicht wegen Vorauskasse? Ist ja auch ein Vettag.
Hatte noch nie ein solches Problem oder kommt mich das dann teurer als der offene Betrag?
Danke für eure Hilfe 😊
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ich habe eine Frage betreffend Mahnungen.
Ich habe eine Kundin, die ihre Bestellung seit Juni nicht bezahlt hat. Sie hat direkt im Onlineshop bestellt und somit die AGBs akzeptiert. Bei mir gilt Vorauskasse.
Seit Juni erinnere ich sie an die Zahlung von knapp 100.- aber es kommen nur Ausreden und leere Versprechen. Letzte Frist war letzten Freitag, aber die PNs liest sie auch nicht mehr.
Kann ich ihr von einem Inkassobüro eine Mahnung schicken lassen? Oder müsste ich da schon angemeldet sein oder so? Oder geht es nicht wegen Vorauskasse? Ist ja auch ein Vettag.
Hatte noch nie ein solches Problem oder kommt mich das dann teurer als der offene Betrag?
Danke für eure Hilfe 😊
Ansichten: 2
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Djevdet Jecky Iljazi
Musst den gut überlegen ob sich lohnt. Da die Inkasso Gebühren sehr hoch sind.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Jasmin Hauser
(Laie) willst du dir das antun? Bei Vorauskasse schickst du den Artikel ja erst bei Erhalt des offenen Betrages. Ich würd die Bestellung stornieren und gut ist.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Manuela Trachsler-Cadalbert
Es geht mir da vor allem ums Prinzip, dass sie sich an die AGBs zu halten hat und jetzt trotz mehreren Chancen immer faule Ausreden bringt.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Manuela Trachsler-Cadalbert
So hat dann jeder das Gefühl kann machen was er will :/ Die Sachen sind bis dann auch reserviert
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Jasmin Hauser
Ich versteh das und das würd mich auch total nerven. Aber ich würd noch 14 Tagen den Artikel weiter geben. Kannst das nicht in die AGBs aufnehmen? Zahlung innerhalb 10 Tagen ( oder 14 ke nach dem was dir liegtnach Bestellung sonst wird diese storniert? Du würdest dir viel Ärger ersparen.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Manuela Trachsler-Cadalbert
Das muss ich mir überlegen. Dann könnten viele denken, dass sie ja noch Zeit haben zu überlegen während der Zeit. Das sollen sie vorher
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Manuela Trachsler-Cadalbert
Ich habe viele Einzelstücke und die Artikel waren jetzt freundlicherweise 2 Monate reserviert. Mir geht's darum, dass sie nicht einfach immer wieder hoch und heilig verspricht zu zahlen und es dann doch nicht macht. In det Zeit hätte ja jemand anders dann die Artikel kaufen können. Und ich finde sowas nicht fair und wollte ihr aufzeigen, dass es so nicht geht. Im neuen Shop wird es dann Mahnungen geben und auch vielleicht Kauf suf Rechnung. Aber so weit bin ich noch nicht.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Rahel Schönmann
Anny Ghaddar das ist eine falsche Annahme deinerseits. Mit einer Bestellung gehst du einen Vertrag ein den du durch nicht Zahlung nicht einfach lösen kannst.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Carolin Metzler
Anny Ghaddar die aussage, dass man alles zurückschicken kann, was man bestellt hat, ist falsch. Es muss explizit ein rückgaberecht vereinbart worden sein, damit korrekt gelieferte Artikel retourniert wrrden können.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Rahel Schönmann
Eine Rücksendungsmöglichkeit ist zudem in der Schweiz nicht Pflicht (nur falls Mängel da wären)
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Rahel Schönmann
Du kannst die Betreibung einleiten kostet dich bei dem Betrag Ca 20. (weiss es nicht genau auswendig) und ich liefere auch nur gegen vorauskasse und betreibe Ca einmal alle 2 Monate.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Babsy Barbara Holl
Es gibt in der Schweiz bei Bestellungen über das Internet kein gesetzliches Widerrufsrecht. Trotzdem, selbst wenn sie zahlt, kann sie den Artikel bei nichtgefallen oä zurückschicken? ich würde mir die Mühe einer Betreibung nicht machen für einen Betrag von CHF 100. Ein Inkassobüro lohnt sich erst ab einer gewissen Menge. Sonst schick mir mal eine PN mit der AGB ich berate Dich gerne. (Du hast glaub ich von mir schon mal eine Beratung bekommen)
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Jasmin Hauser
Ist das zulässig? Bei nichtgefallen statt Geld Gutschein? Ich wurde in einem Gedchäft letztens gefragt ob ich Geld oder Gutschein möchte und da ich dort sehr oft einkaufe hab ich Gutschein genommen. Aber wenn ich einfach mal so Online was kaufe und das nicht regelmässog würds mich sehr ärgern kein Geld bei Beanstandung zurück zu bekommen.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Manuela Trachsler-Cadalbert
https://www.ktipp.ch/artikel/d/was-gilt-beim-umtausch/
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Manuela Trachsler-Cadalbert
https://www.ch.ch/de/ruckgabe-ruckerstattung-von-gekauften-produkten/#ru...
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Jasmin Hauser
Hab mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ja. Einfach Missfallen als Rückgabegrund da bin ich eurer Meinung. Ich hab mehr an defekte oder falsche Ware gedacht. Aber habs jetzt gemerkt mit dem Unterschied.?
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Manuela Trachsler-Cadalbert
Also, wenn was defekt ist, tausche ich es aus, kontrolliere aber alles einzeln vor Versand. Da würde ich auch Geld erstatten, wenn ich den Artikel nicht nochmal habe. Falsche Ware ist mir noch nicht passiert 😉 Bei Ringen oder Armbändern, die dann nicht passen, gibt es einen Gutschein weil die Grösse steht
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Babsy Barbara Holl
darum habe ich doch klar geschrieben ob das in Deiner AGB geregelt ist....da es keine gesetzliche Rückgabepflicht gibt sollte das über die AGB's geregelt sein
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Rahel Schönmann
warum man sich diesen stress antut als shopbetreiber... ganze einfach. auf grund von bestellungen (und dem daraus resultierenden lagerbestand) macht man nachbestellungen (die auch nicht gratis sind) wenn jemand also etwas bestellt ist es rechtlich verbindlich. shopbetreiber sind keine gemeinnützige organisation sondern leben in der regel von ihren shops.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Petra Lienhard
So weit hab ich gar nicht nachgedacht.Aber stmmt schon,man bestellt die Ware,geht in Vorkasse,dann hat mans im Lager,was ja auch alles wieder Geld kostet.Und bei einer Bestellung geht man ja einen Vertrag ein.Und zum Schluss muss der Verkäufer die Ware noch günstiger geben,wegen evt. Platzmangel im lager.Ich würde nur noch mit Vorkasse arbeiten.Mche ich auch so,bekomme ich ne neue Familie,wo ich die Wohnung putzen soll,dann verlange ich immer die Hältfte bevor ich anfange zu putzen.Zahlen sie nicht,dann nehme ich meine Sachen und gehe.