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Ich habe eine Frage betreffend EL. Meine Mutter muss nach 30 Jahren in der gleichen Wohnung, wegen Totalsanierung umziehen. Sie erhält Ergänzungsleistungen. Ihre jetzige Wohnung hat eine tiefe Miete. Wie ist das, wenn Sie jetzt in eine teurere Wohnung ziehen muss? Weiss das jemand? Erhält Sie dann auch mehr EL?
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Ich habe eine Frage betreffend EL. Meine Mutter muss nach 30 Jahren in der gleichen Wohnung, wegen Totalsanierung umziehen. Sie erhält Ergänzungsleistungen. Ihre jetzige Wohnung hat eine tiefe Miete. Wie ist das, wenn Sie jetzt in eine teurere Wohnung ziehen muss? Weiss das jemand? Erhält Sie dann auch mehr EL?
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Kommentare
Fr, 27/10/2017 - 09:06
Ruth Frei
Die EL neu berechnen lassen und den neuen Mietvertrag senden.
Fr, 27/10/2017 - 09:06
Eveline Gutmann
ok, danke
Fr, 27/10/2017 - 09:22
Sarah Wiederkehr
Die EL zahlt für Alleinstehende maximal 1100.-
Bei verheirateten oder mit Kinder max 1250.-
In gewissen Kantonen gibt es noch kantonale Zuschüsse.
Fr, 27/10/2017 - 09:23
Sarah Wiederkehr
Mietvertrag sofort nach Abschluss abgeben. Rückwirkend gibt es nichts.
Fr, 27/10/2017 - 10:22
Walter Büchi
2014 wurden die höchstbeträge angehoben und den steigenden mieten angepasst.
grosszentren wie zh,be,bs sollten der mietzulagen betreffend einen höhreres maxima haben!
Alleinstehende können heute für die Miete maximal 1100 Franken pro Monat an die Ergänzungsleistungen (EL) anrechnen lassen, Ehepaare 1250 Franken. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um rund 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckte im Jahr 2013 den Mietzins nur noch für rund 70 Prozent der Alleinstehenden und Ehepaare. Bei den Familien lag die Abdeckung 2013 lediglich zwischen 40 und 55 Prozent. Die Betroffenen müssen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses aus dem Betrag ihrer EL für den allgemeinen Lebensbedarf begleichen."
"
"Der Bundesrat will deshalb die anrechenbaren Höchstbeträge an die Mietzinsentwicklung seit 2001 anpassen. Er schlägt zudem vor, die Mietzinsmaxima neu zivilstandunabhängig anzurechnen und dem erhöhten Raumbedarf von Familien mit Zuschlägen Rechnung zu tragen. Weil die Mieten je nach Region variieren, sollen drei unterschiedliche Mietzinsmaxima für Grosszentren, Stadt und Land eingeführt werden.
Zu den Grosszentren gehören Genf, Lausanne, Bern, Basel und Zürich mit monatlichen Höchstbeträgen von 1‘370 Franken für eine Person und 1‘620 Franken für zwei Personen. Die zweite Kategorie umfasst Städte wie Fribourg, Winterthur, St. Gallen und die Agglomerationsgemeinden (1‘325 / 1‘575 Fr.). Unter „Land“ sind alle übrigen Gemeinden zusammengefasst (1‘210 / 1‘460 Fr.).
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-i...