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Ich habe eine etwas spezielle Frage und vielleicht mag\kann jemand antworten. Ihr dürft sie löschen falls ihr es unangemessen findet.
Todesfall
Ich arbeite bei der Spitex. Wir haben einen unserer Klienten leblos vorgefunden. Am Telefon verwies uns der zuständige Notfallarzt an den Amtsartz. Wir hätten telefonisch nachzufragen ob es ein ausserordentlichen Todesfall war oder nicht da wir die Person nicht im Bett sondern im Bad gefunden haben . Für uns war klar dass keine Fremdeinwirkung passiert war. Die verstorbene Person war sehr krank und es gab keine offensichtlichen Merkmale dass eine Drittperson anwesend war ( Haus war verschlossen, Fenster zu, keine Gewalt Einwirkung) . Da ich die Nummer vom Bezirksarzt nicht hatte versuchte ich diese über die Notfallnummer zu bekommen. Da wurde mir gesagt, dass nur die Polizei den Amtsarzt bestellen kann. Also musste eine Polizeistreife mit Rettungsanitäter anrücken. Mir erschien das als ein riesiger Aufwand. Mein Mann meinte, warum wir nicht von Anfang an die Polizei haben kommen lassen. Daher meine Fragen: muss bei jedem Todesfall bei dem der Verstorbene nicht zuvor sterbend war , von uns gepflegt und von einem Arzt konsultiert wurde die Polizei geholt werden? Wann wird der Tod juristisch als unerwartet angesehen und verpflichtet zum Informieren der Polizei? Müsste nicht der zuständige Notfallarzt vor Ort diesen Entscheid treffen?
Edit:
Meine Fragen beziehen sich auf rechtliche Grundlagen. Was im Ablauf zu tun ist bei einem Tdesfall laut Richtlinien weiss ich.
Ich werde auf jeden Fall mal unseren Amtsarzt konsultieren und nachfragen. Mich interessiert es sehr ob der angerufene Arzt nicht zwingend hätte vorbei kommen müssen.
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Todesfall
Ich arbeite bei der Spitex. Wir haben einen unserer Klienten leblos vorgefunden. Am Telefon verwies uns der zuständige Notfallarzt an den Amtsartz. Wir hätten telefonisch nachzufragen ob es ein ausserordentlichen Todesfall war oder nicht da wir die Person nicht im Bett sondern im Bad gefunden haben . Für uns war klar dass keine Fremdeinwirkung passiert war. Die verstorbene Person war sehr krank und es gab keine offensichtlichen Merkmale dass eine Drittperson anwesend war ( Haus war verschlossen, Fenster zu, keine Gewalt Einwirkung) . Da ich die Nummer vom Bezirksarzt nicht hatte versuchte ich diese über die Notfallnummer zu bekommen. Da wurde mir gesagt, dass nur die Polizei den Amtsarzt bestellen kann. Also musste eine Polizeistreife mit Rettungsanitäter anrücken. Mir erschien das als ein riesiger Aufwand. Mein Mann meinte, warum wir nicht von Anfang an die Polizei haben kommen lassen. Daher meine Fragen: muss bei jedem Todesfall bei dem der Verstorbene nicht zuvor sterbend war , von uns gepflegt und von einem Arzt konsultiert wurde die Polizei geholt werden? Wann wird der Tod juristisch als unerwartet angesehen und verpflichtet zum Informieren der Polizei? Müsste nicht der zuständige Notfallarzt vor Ort diesen Entscheid treffen?
Edit:
Meine Fragen beziehen sich auf rechtliche Grundlagen. Was im Ablauf zu tun ist bei einem Tdesfall laut Richtlinien weiss ich.
Ich werde auf jeden Fall mal unseren Amtsarzt konsultieren und nachfragen. Mich interessiert es sehr ob der angerufene Arzt nicht zwingend hätte vorbei kommen müssen.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Angela Trachsler-Monticelli
Müsste eigentlich die spitezleitung wissen was genau zu tun ist
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Jasmin Hauser
Wir wurden informiert, dass wir den Notarzt zu informieren hätten bei einem Todesfall. Wie es juristisch aussieht ist in unseren Richtlinien nicht fest gehalten
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Michèle Eichenberger
Also ich arbeite auch in der spitex und wir haben klare vorschriften was zu machen ist. Falls die Person alleine ist -> TV informieren -> notfallarzt (HA) -> polizei. Der HA oder Notfallarzt muss kommen um die Bestätigung des Todesfestzustellen. Die polizei kommt nur um zu klären ob es ein verbrechen war
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Jasmin Hauser
Diese Vorschrift haben wir auch und ja so gehandelt. Erst TV , dann Notfallarzt, welcher aber nicht kommen wollte und dann stattdessen Polizei. Mich verwundert eben, dass die Meldung an den Amtsarzt via Pflege und Nicht via Arzt lief, was ja aber ausdrücklich vom Notfallarzt so gesagt wurde. Der Nofallarzt ( ein Hausarzt aus der Region tagsüber) wollte eben erst um 11.30/12.00 kommen obwohl wir um 7.30angerufen haben.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Michèle Eichenberger
Ja das ist so...der arzt kann auch nicht sofort weg. Im altershein bleiben die verstorbenen auch zum teil 4 stunden liggen bis der arzt kommt. Und ich denke jeder mensch kann beurteilen ohne arzt ob die Person tod ist oder nicht daher nimmt es der arzt nicht sehr eilig
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Cosima Grögli
was ist TV?
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Jasmin Hauser
TV = Tagesverantwortliche ( bei uns arbeitet am WE immer eine Diplomierte Pflegende mit 1 Fachfrau Gesundheit und 1 Pflegehilfe)
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Rebekka von Niederhäusern
Klär doch das mit deinem ag ab. Dann weisst du das definitiv
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Jasmin Hauser
Ich möcht ja ne juristische Antwort. Was zu tun ist weiss ich. Aber mich interessiert was das Gesetzt sagt.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Carolin Metzler
(Admin) ich stelle mir grade die Frage, ob das gesetzlich überhaupt geregelt ist...
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Senada Dajic
Bin pflegefachfrau... Es ist in jedem kanton anderst geregelt.
Fr, 02/06/2017 - 14:48
Babsy Barbara Holl
Es gibt Kantone in denen der Amtsarzt selber informiert werden kann, in andern muss ganz klar der TV die Polizei informieren, welche den Notfallarzt und dieser den Amtsarzt aufbietet. Der Arzt MUSS zwingend aufgeboten werden, da nur er den Tod bescheinigen darf (Todeszeitpunkt/Art etc) Eigentlich hätte der Notfallarzt erscheinen müssen und gleichzeitig die Polizei informieren sollen..Da die angestelle der Spitex keine promovieren Ärzte sind, dürfen sie auch keinen Tod festestellen (doof aber wahr)