Ich habe ein Strafbefehl vorliegen und muss mit der ganzen Geschichte ausholen, damit der Fall klar wird.
1. November 2016 fuhr ich mit meinem PW misachtete ich das beriets seit 7.36 Sekunden "rot" stehende Lichtsignal und gefährderte ein in die Kreuzung fahrendes Fahrrad. Busse 951.- CHF und bedingte Geldstrade von 2 Jahre Bewährung mit 20 Tagessätze à 150.- CHF.
2. Februar 2018 fuhr ich mit meinem PW 81 km/h (3 km/h bereits abgezogen) in der 50er Zone. Die 50er Zone hatte ich in Kenntnis. Der Blitzkasten befand sich 100m vor der Dorfausfahrt, wo die 50er Zone aufgehoben wurde und 80 km/h erlaubt wären. Es war Abend. Keine Schäden an Personen und Sachen, Keine Person in Lebensgefahr. Strasse war komplett frei und ich hatte freie Sicht (kein Nebel)
3. Zuerst erhielt ich einen Wiederruf von der Staatsanwaltschaft, in der darauf hingewiesen worden wird, dass diese auf eine Verlängerung der Bewährung, Verwarnung oder die bedignte Geldstrafe von 20 Tage à 150.- Fr. aussprechen kann. Darauf habe ich nicht reagiert.
4. Strefbefehl von Staatsanwaltschaft Bischofszell. Es wurde eine Geldstrafe von 65 Tägessätze à 140.- Fr. ausgesprochen. Mit allen Verwaltungskosten kumuliert erhielt eine Gesamtrechnung von 9600.- CHF.
5. Gegen diese Summe habe ich fristgerecht die schriftliche Einsprache erhoben. Die Summe ist meines Erachtens fern der Realität und niemals gerechtfertigt. Die Mahnsperre ist somit in Kraft getreten.
Heute hatte ich ein Telefongespräch mit der oben genannten Staatsanwältin. Kein Verständnis der Sachlage seiten der Staatsanwältin konnte festgestellt werden. Es wird auf das Gesetz verharrt und dabei immer wieder den Satz "Man müsse alle gleich behandeln" verwendet. Der Alternativ-Vorschlag, dass man anstelle die Geldstrafe auszahlt und stattdessen gemeindenuützige Arbeit leistet, wurde ebenfalls abgelehnt, da dies im Gesetzt nicht mehr so erlaubt sei, bzw. verfallen ist mitlerweile.
Laut Staatsanwältin habe ich die Option die Rechnung so zu bezahlen oder vors Gericht zu gehen.
Fragen:
Stimmen die Aussagen der Staatsanwältin?
Ist die angesetzte Geldstrafe gerechtfertig nach Gesetz

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Kommentare

Robert Schweng

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Chantal Schwab-Fournier ich weiss nicht ob die angaben stimmen, aber ich finds angemessen. bereits über 7sec rot ist volle absicht bei rot drüber, 100m vor auflösung schon auf über 80 beschleunigt ist ebenso bewusst und mit absicht. zum glück ist nichts passiert dabei!

Oliver Derrer Der Ansatz von 65 Tagessätzen entspricht dem Sachverhalt nach gängiger Praxis. Ob die Bemessung des Tagessatzes von CHF 140 gerechtfertigt ist, kann hier kaum eruiert werden, da die Einkommens- und Vermögensverhaltnisse unbekannt sind...

Thomas Berger I wür säge jo warscheinli sho. Die Buess ish au abhängig vo dim Ikomme!

Walter Büchi es könnte gestützt auf art. 107 stgb auch beantragt werden, anstelle der busse gemeinnützige arbeit zu verrichten.
https://entscheide.weblaw.ch/cache.php?link=14.02.2017_6B_140-2016&sel_l...

Markus Meyer Mal abgesehen davon, dass die StAin ihren Ermessensspielraum nutzt, deine Einkommenssituation einen Tagessatz von 140.-- rechtfertigt, warst du dumm genug und hast kein bisschen dazu gelernt. Aus meiner Erfahrung sage ich dir, du kommst noch einigermassen glimpflich davon. Was nun natürlich - neben der Strafe von der StA (oder allenfalls noch Gericht) - noch kommt, ist der Ausweisentzug durch das zuständige ADMAS (natürlich auch kostenpflichtig).
Diese Sache wird dich noch seeehr lange begleiten und verfolgen.

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