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Ich habe ein problem
Ich bin mit meinen 4 hunden am 1 april in eine dachwohnung gezogen
Jezz haben sich die anderen parteien beklagt wegen den hunde haaren im treppenhaus (hauswart saugt nie nimmt nur über den dreck nass auf )
Ist das ein kündigungsgrund? Darf der vermieter mir kündigen obwohl von anfang alle einverstanden wahren im block mit 4 hunden
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Ich bin mit meinen 4 hunden am 1 april in eine dachwohnung gezogen
Jezz haben sich die anderen parteien beklagt wegen den hunde haaren im treppenhaus (hauswart saugt nie nimmt nur über den dreck nass auf )
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Kommentare
Fr, 28/06/2019 - 14:18
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner ja, Reklamationen anderer Mieter ist ein Kündigungsgrund.
aber - es wäre ja ein einfaches für dich, halt mal zu Staubsaugen, dann ist alles i.O.
Robert Schweng Sabrina Baumgartner ist jetzt kein rechtlicher Rat aber aus Erfahrung kann ich ihnen sagen, das schon ein Haar am falschen Ort eine Ehekrise auslösen kann... 😉
Annelise Schnyder Ich würde beim Vermieter mal nachfragen, was genau im Pflichtenheft des Hauswartes für Arbeiten aufgeführt sind. Normalerweise ist saugen und nass aufnehmen, und nicht nur nass aufnehmen, da verteilt man ja nur den Dreck wunderbar regelmässig, und wenn es trocken ist, sieht es aus wie Sau. Wenn der Hauswart saugen im Pflichtenheft hat, soll er das auch machen, dafür bekommt er schliesslich den Lohn, den jeder Mieter über die Nebenkosten bezahlt. Es ist Sache des Vermieters zu kontrollieren und zu rügen, wenn die Arbeit nicht gemäss Vertrag gemacht wird. Bei übermässigem Schmutz durch die Hundehaare, würde ich so zusätzlich einmal die Woche selber den Staubsauger in die Hand nehmen und sauber machen.
Mirjam Locher-Heuberger Nebst den ganzen Haarspaltereien hier, wäre in erster Linie rechtlich relevant erst mal die Frage, was zur Tierhaltung im Mietvertrag festgehalten wurde.
Fedi Dagher Putzen ist arbeit vom abwart
Wenn du im vertrag haustiere hast dann ist das kein grund