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Ich habe dies vor 2 Stunden schon einmal eingestellt, doch leider war es plötzlich verchwunden. Wirklich wichtig für uns, drum stell ich es nochmals ein...
Hallo, ich habe eine dringende Frage. Kann mir jemand Auskunft geben wie es ist, wenn man ein Motorrad jetzt (Montag) in Zahlung gibt, das neue Fahrzeug aber erst im November übernimmt? Von wegen Rücktrittsrechtsklausel bei Invalidität oder Todesfall. Und wie kann man vermerken, dass der Händler dann den Betrag für das in Zahlung genommene Motorrad auszahlen muss? Wirklich dringend!!! Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben, denn bereits am Montag wird das Motorrad abgegeben. Vielen Dank!
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Ich habe dies vor 2 Stunden schon einmal eingestellt, doch leider war es plötzlich verchwunden. Wirklich wichtig für uns, drum stell ich es nochmals ein...
Hallo, ich habe eine dringende Frage. Kann mir jemand Auskunft geben wie es ist, wenn man ein Motorrad jetzt (Montag) in Zahlung gibt, das neue Fahrzeug aber erst im November übernimmt? Von wegen Rücktrittsrechtsklausel bei Invalidität oder Todesfall. Und wie kann man vermerken, dass der Händler dann den Betrag für das in Zahlung genommene Motorrad auszahlen muss? Wirklich dringend!!! Ich hoffe mir kann jemand Auskunft geben, denn bereits am Montag wird das Motorrad abgegeben. Vielen Dank!
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 17:04
Robert Schweng
Sabine Aurich, verstehe ich das richtig? Sie möchten am Montag ein Motorrad bei einem Händler in Zahlung geben und dafür im November ein neues Motorrad bei ihm kaufen und dieses mit dem in Zahlung gegebenen Motorrad verrechnen. Bei einer Invalidität oder einem Todesfall möchten Sie das Geld ausbezahlt kommen ohne das neue Motorrad vom Händler zu kaufen?
Fr, 02/06/2017 - 17:04
Sabine Aurich
Robert Schweng, mein partner möchre das unbedingt, ja.....Er möchte sich einfach absichern falls ihm bis november etwas zustossen sollte. Weil der händler ja dann sein mororrad übernommen hat und er- eben falls mit ihm etwas passieren sollte- das neue motorrad dann im nov.nicht kaufen müsste. Dass er dann von diesem vertrag zurücktreten kann. Aber der händler hat ja dann bereits sein motorrad evtl.weiterverkauft, dass er dann für dieses in bar entschädigt würde.
Fr, 02/06/2017 - 17:04
Sabine Aurich
Kann mir niemand auskunft gebèn?
Fr, 02/06/2017 - 17:04
Robert Schweng
Sabine Aurich Ich bin kein Jurist, aber Ihr Partner sollte diesen Fall mit dem Händler vertraglich festlegen. Ich gehe mal davon aus dass der Händler mehr für das alte Motorrad bezahlt, wenn Sie ein neues bei ihm kaufen. Kaufen Sie das neue Motorrad nicht, wird die Zahlung für das alte vermutlich geringer ausfallen. MfG
Fr, 02/06/2017 - 17:04
Sabine Aurich
Das haben wir eben auch bedacht, dies in den vertrag reinzunehmen. Ich denke schon dass die zahlung dann geringer ausfallen wird, aber irgendwie muss das ja festgehalten werden, dass ihm dann etwas ausbezahlt wird. Vielen Dank!