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Ich habe bei der Polizei eine Strafanzeige mit Strafantrag gemacht, und trete dabei auch als Privat-u. Zivilklägerin auf. Es handet sich um Offizialdelikte.
Ich befürchte, weil es sich bei den angezeigten Personen um Amtspersonen handelt, dass die Sache verschleppt wird. Es war schon sehr schwierig überhaupt Anzeige zu erstatten. Das Protokoll der Anzeige sollte mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft sein.
Was habe ich für Möglichkeiten um dafür zu sorgen, dass die Anzeige zeitnah behandelt wird. Es verhält sich auch so, dass je länger gewartet wird sich der Schaden vergrössert u. eventuell auch weitere Personen betroffen sind.
Robert Schweng
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Ich habe bei der Polizei eine Strafanzeige mit Strafantrag gemacht, und trete dabei auch als Privat-u. Zivilklägerin auf. Es handet sich um Offizialdelikte.
Ich befürchte, weil es sich bei den angezeigten Personen um Amtspersonen handelt, dass die Sache verschleppt wird. Es war schon sehr schwierig überhaupt Anzeige zu erstatten. Das Protokoll der Anzeige sollte mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft sein.
Was habe ich für Möglichkeiten um dafür zu sorgen, dass die Anzeige zeitnah behandelt wird. Es verhält sich auch so, dass je länger gewartet wird sich der Schaden vergrössert u. eventuell auch weitere Personen betroffen sind.
Robert Schweng
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Kommentare
Mo, 03/06/2019 - 16:06
Robert Schweng
Martin Kaiser Das massgebene Gesetz für die Durchführung eines Strafverfahrens ist die Strafprozessverordnung StPO.
Beschleunigungsgebot
Art. 5
1 Die Strafbehörden nehmen die Strafverfahren unverzüglich an die Hand und bringen sie ohne unbegründete Verzögerung zum Abschluss.
2 Befindet sich eine beschuldigte Person in Haft, so wird ihr Verfahren vordringlich durchgeführt.
Die Staatsanwaltschaft hat bei der Voruntersuchung die Verfahrensleitung.
Sie sehen teilweise die Verfahrensschritte von der Verfahrensleitung, sie können auch bei jeder Einvernahme des Beschuldigten teilnehmen.
Umgekehrt kann der Beschuldigter bei den Einvernahmen von ihnen teilnehmen.