Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
ich habe bei blick was kommentiert die gute dame hat ein screen gemacht und hat den in ihrem facebook veröffentlich was kann ich machen ? gemeldet hab uch es aber dass nütz ja meistens nichts
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
ich habe bei blick was kommentiert die gute dame hat ein screen gemacht und hat den in ihrem facebook veröffentlich was kann ich machen ? gemeldet hab uch es aber dass nütz ja meistens nichts
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
So, 24/06/2018 - 19:51
Robert Schweng
Andreas Thanner Gar nichts können Sie machen. Wenn Sie im FB etwas kommentieren gilt dies als öffentlich. Alle Beiträge in grossen Gruppen sind öffentlich.
Sandra Schnelli-Kehrli das ist mir klar aber sie fängt an zu hetzten auf ihrem facebook und den screen welche sie gemacht hat
Andreas Thanner Die Polizei sieht eine Öffentlichkeit bei einer FB Gruppe dann gegeben, wenn diese 50 Mitglieder übersteigt. Dies wurde damals gross diskutiert, als gewisse Leute in geschlossenen (!) Gruppen Blitzerwarnungen posteten.
Sandra Schnelli-Kehrli und gerade gesehen sie macht dass bei mehrern alles was nicht ihrer meinung entsprechen tut
Andreas Thanner Wenn es aber um Beleidigungen geht, dann kann dies unter Umständen jedoch strafbar sein. Ich spreche nur von der Verbreitung eines Screenshots.