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Ich habe auch mal eine Frage. Eine Bekannte von mir arbeitet bei einer Firma, bei welcher sie einen Lizenzvertrag hat. Dort steht drinn, dass sie selbständig sei und mind. 20 % für die Firma arbeiten müsse. Dies ist für sie auch kein Problem. Nun ist es so, dass die Firma die AHV abrechnet. Meine Bekannte arbeitet aber mehr als 20 % und verdient dementsprechend auch mehr als 21'150.-- Jahres Bruttolohn hat. BVG wird aber von der Firma keines gemacht. Auch wird kein UVG angeboten. Ist das so überhaupt legal?
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Ich habe auch mal eine Frage. Eine Bekannte von mir arbeitet bei einer Firma, bei welcher sie einen Lizenzvertrag hat. Dort steht drinn, dass sie selbständig sei und mind. 20 % für die Firma arbeiten müsse. Dies ist für sie auch kein Problem. Nun ist es so, dass die Firma die AHV abrechnet. Meine Bekannte arbeitet aber mehr als 20 % und verdient dementsprechend auch mehr als 21'150.-- Jahres Bruttolohn hat. BVG wird aber von der Firma keines gemacht. Auch wird kein UVG angeboten. Ist das so überhaupt legal?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:48
Annelise Schnyder
Entweder ist sie angestellt, dann muss die firma die sozialleistungen inkl. BVG und BUV/nbuv abrechnen, oder sie ist selbständig, dann muss sie sich bei der sva anmelden und die abgaben selber entrichten. Bei selbständiger erwerbstätigkeit ist die bvg, auch wenn sie über dem schwellenwert ist, nicht obligatorisch. Unfallheilungskosten dann unbedingt bei der privaten kk versichern, taggelder unfall und krankheit zusätzliche versicherung abschliessen.
Di, 15/08/2017 - 15:48
Gutmann-Moser Eveline
ja, das weiss ich alles. Es ist aber dort so, wie ich es beschrieben habe. Ich weiss nicht, an welche Stelle man sich da wenden soll, damit das mal alles kontrolliert wird.
Di, 15/08/2017 - 15:48
Annelise Schnyder
Ausgleichskasse des kantons würde ich mal nachfragen
Di, 15/08/2017 - 15:48
Robert Schweng
Gutmann-Moser Eveline
Wenn Sie heute Abend Zeit haben, würde ich Ihnen empfehlen am Live-Chat des Beobachters teilzunehmen. Dort beantworten Experten heute Fragen zum Theme Arbeitsrecht. (Habe den Link heute gepostet)
Hier ist noch etwas zum Thema BVG:
http://die-pensionskasse.ch/mein-arbeitgeber-hat-die-bvg-beitraege-nicht...
Di, 15/08/2017 - 15:48
Claudia Wild
Uvg ist obligatorisch genauso wie BVG ab 21150 chf. Bvg kann man bei der Stiftubg auffangeinrichtung reklamieren wenn der Arbeitgeber nichts macht.