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Ich habe Anfang Jahr einen Föhn bei Douglas Schweiz bestellt. Der Föhn kam aus Österreich geliefert, per Rechnung. Ich überwies die Rechnung und habe erst Wochen später fest gestellt, das mein offener Betrag zurück überwiesen worden ist, weil Douglas ihn nicht zuordnen konnte. Nun habe ich mehrere Briefe von einen Inkasso-Büro in Wien erhalten mit zustätzliche 260Euro Gebühren & Betreibungsanordnung etc. Den offenen Betrag vom Föhn habe ich sofort an das Büro überwiesen und mitgeteilt das ich die Gebühren nicht bezahlen werde, zumal es nicht mein Fehler ist wenn Douglas nicht meinen Betrag zuordnen kann und es mir zurück schickt. Nun habe ich einen Brief von einem Anwalt in Wien bekommen mit Betreibungsanordnung.
Meine Frage:
Darf das Inkasso-Büro mir diese Kosten zustellen ? Die Briefe sind ziemlich dreist.. Oder liege ich falsch und schulde denen diese Unkosten ?
Danke für eure Hilfe!
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Ich habe Anfang Jahr einen Föhn bei Douglas Schweiz bestellt. Der Föhn kam aus Österreich geliefert, per Rechnung. Ich überwies die Rechnung und habe erst Wochen später fest gestellt, das mein offener Betrag zurück überwiesen worden ist, weil Douglas ihn nicht zuordnen konnte. Nun habe ich mehrere Briefe von einen Inkasso-Büro in Wien erhalten mit zustätzliche 260Euro Gebühren & Betreibungsanordnung etc. Den offenen Betrag vom Föhn habe ich sofort an das Büro überwiesen und mitgeteilt das ich die Gebühren nicht bezahlen werde, zumal es nicht mein Fehler ist wenn Douglas nicht meinen Betrag zuordnen kann und es mir zurück schickt. Nun habe ich einen Brief von einem Anwalt in Wien bekommen mit Betreibungsanordnung.
Meine Frage:
Darf das Inkasso-Büro mir diese Kosten zustellen ? Die Briefe sind ziemlich dreist.. Oder liege ich falsch und schulde denen diese Unkosten ?
Danke für eure Hilfe!
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Nadia Fiordellisi
welche kosten wurden genau aufgelistet?
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Da Ni Ela
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Nadia Fiordellisi
also ich glaube die einbringungskosten sind das gleiche wie verzugsschafem und der darf nur erhoben werden wenn die firma durch "dich" erheblich finanziell geschadet wurde und eine kredit aufnehmen musste.
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Nadia Fiordellisi
https://www.konsumentenschutz.ch/sks/content/uploads/2013/05/musterbrief...
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Da Ni Ela
Nadia Fiordellisi ja genau genau diese Vorlage habe ich dem Inkasso Büro gesendet, zurück kam dieser Brief ?
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Carolin Metzler
Nadia Fiordellisi sind die Einbringungskosten nicht die Kosten für das Inkassobüro?
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Nadia Fiordellisi
glaube es bin aber nicht sichet. auf jedenfall dürften auch die nicht am zahler in rechnung gestellt werden wenn ich mich nicht täusche
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Stefan Stutz
( Admin )
Da du Douglas Schweiz schreibst, gehe ich davon aus, das hier das Schweizer OR zum zuge kommt, obwohl du die Forderung von Wien erhälst.
Allgemeine Bearbeitungsgebühren usw. müssen nicht bezahlt werden. Einzig der Verzugszins von 5 Prozent ab der ersten Mahnung ist geschuldet. Das gilt, sofern per Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Gemäss AGB von Douglas Schweiz dürfen Sie noch CHF 5.- pro Mahnung verrechnen, damit sind diese Mehrkosten zu bezahlen.
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Da Ni Ela
Danke für eure Antworten. Was kann ich jetzt tun, nochmals Briefe schreiben oder warten bis diese mich Betreiben und dann einen Rechtsvorschlag einleiten ?
Fr, 02/06/2017 - 14:49
Nadia Fiordellisi
ich würde noch die zahlungsbestätigung schicken und die wann das geld zurück kam. beim ausdruck der bank ist das datum immer ersichtlich