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Ich habe am 1.6.2018 meine teilmöblierte Wohnung zur Untermiete BEFRISTET bis am 31.3.2019 vermiete mit Einverständis des Vermieters zum
selben Mietpreis,wie bisher.
Da die Person Sozialhilfebezüger war bis vor kurzem,verzichtete ich auf Mietkaution und wir einigten uns,dass sie uns die häfte der Swisscautionbeträge bezahlt. Vertraglich wurde festgehalten,dass die Untermieterin die Miete immer bis spätestens am 25. des Monats bezahlt. Nun hat Sie die letzten Monate immer erst am 10. bezahlt,weil sie mir sagte ihr Arbeitgeber und das Sozialamt bezahlt ihr das Geld erst so spät.
Ich habe deshalb die Mieten im Voraus bezahlt. Nun hat Sie mir die Miete vom Februar und März 2019 bis Heute nicht bezahlt aus finanziellen Gründen.
Ich habe sie daraufhin betrieben und aufgefordert mir das Geld zu bezahlen UND DIE MIETEN BEREITS BEZAHLT bis Ende März 2019.
Im Untermietvertrag haben wir auch vereinhart,dass wenn ich ihr 48h. Vorher melde,dass ich ein Möbelstück aus der Wohnung abhole zum privaten Zweck oder Weiterverkauf das ich Zugang habe zur Wohnung.
Nun habe ich ihr gemeldet,dass ich am Sonntag komme,da ich eine Interessentin habe für einige Möbel und sie diese ansehen will.
Nun hat Sie mich bei der Polizei angezeigt wegen Persönlichkeitsverletzung und der Polizei gesagt,dass ich mir Zugang zur Wohnung verschaffen will und das ich so Hausfriendensbruch begehe wenn ich trotzdem komme.
Was kann ich tun?
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Ich habe am 1.6.2018 meine teilmöblierte Wohnung zur Untermiete BEFRISTET bis am 31.3.2019 vermiete mit Einverständis des Vermieters zum
selben Mietpreis,wie bisher.
Da die Person Sozialhilfebezüger war bis vor kurzem,verzichtete ich auf Mietkaution und wir einigten uns,dass sie uns die häfte der Swisscautionbeträge bezahlt. Vertraglich wurde festgehalten,dass die Untermieterin die Miete immer bis spätestens am 25. des Monats bezahlt. Nun hat Sie die letzten Monate immer erst am 10. bezahlt,weil sie mir sagte ihr Arbeitgeber und das Sozialamt bezahlt ihr das Geld erst so spät.
Ich habe deshalb die Mieten im Voraus bezahlt. Nun hat Sie mir die Miete vom Februar und März 2019 bis Heute nicht bezahlt aus finanziellen Gründen.
Ich habe sie daraufhin betrieben und aufgefordert mir das Geld zu bezahlen UND DIE MIETEN BEREITS BEZAHLT bis Ende März 2019.
Im Untermietvertrag haben wir auch vereinhart,dass wenn ich ihr 48h. Vorher melde,dass ich ein Möbelstück aus der Wohnung abhole zum privaten Zweck oder Weiterverkauf das ich Zugang habe zur Wohnung.
Nun habe ich ihr gemeldet,dass ich am Sonntag komme,da ich eine Interessentin habe für einige Möbel und sie diese ansehen will.
Nun hat Sie mich bei der Polizei angezeigt wegen Persönlichkeitsverletzung und der Polizei gesagt,dass ich mir Zugang zur Wohnung verschaffen will und das ich so Hausfriendensbruch begehe wenn ich trotzdem komme.
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Kommentare
So, 03/03/2019 - 13:07
Robert Schweng
Robert Schweng könnten sie solch unsinnige Rechtsfragen, bei denen nichts zusammenpasst bitte in anderen Gruppen stellen?
Dankeschön! 😊
Kurt Egli In Absatz 2 Ihrer Frage haben Sie erwähnt, dass Ihre Untermieterin Sozialhilfe bezieht und Teilzeit arbeitet. In dieser Situation kann es tatsächlich vorkommen, dass jemand die Unterstützung erst im Folgemonat oder evt. sogar noch später erhält. Möglich ist auch, dass der AG der Untermieterin nicht sehr solvent ist und deshalb mit den Lohnzahlungen auch im rückstand ist. In Tat und Wahrheit ist es mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht eine mutwillige oder schikanöse Schuld Ihrer Untermieterin, sondern einfach das leere Konto. Evt. würde da eine schirftliche Reklamation bei Sozialhilfedirektion der Wohngemeinde helfen, denn oft halten die die Kohle einfach zurück, ohne sich über die Folgen dessen im Klaren zu sein.