Ich hab son auf und ab in meinen Leben.. und wollte sozialhilfe beziehn. Ich wohne bei einem guten Bekannten der mich so gut es geht unterstützt, mittlerweile 1 Jahr schon. Ich nehme jede möglichkeit von Arbeit an nur iwie gehöre ich nich zu dene die einen Festvertrag bekommen.. Rav beziehn stet auch nicht zur möglichkeit.

Hab das Sozialamt besucht und meine Situation erklärt.. Die verlangen die ganzen Unterlagen nicht nur von mir sondern auch von meinen Mitbewohner..!!?? Haben uns über s'internet schlau gemacht und gelesen das es Gesetzlich erlaubt ist so vorzugehn.. ?

Ist das wirklich so? Was wenn er sich weigert?? Welche lösung bleibt mir??

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 3

Kommentare

Ta Ni Ja

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wir haben angst, da er wirklich gut verdient und er für mich aufkommen muss.. Nur ist die grenze erreicht er will und kann nicht noch mehr finanziell für mich vorlegen.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ist er wirklich nur wg- oder auch lebenspartner?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ta Ni Ja

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nein nur wg

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Manuel Schranz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

wieso ist das relevant, Carolin Metzler, ob wg- oder auch lebenspartner? 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Sara Wirthensohn

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

weil das sozialamt da einen unterschied macht

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ta Ni Ja

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ok iwie verständlich wenn man in einer beziehung ist aber bekannter? Der nicht mal blutsverwand ist..?! Nur weil wir uns ein dach teilen.. ?
Seh ich das richtig das die einzige lösung ausziehn ist?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Manuel Schranz wenn ich mich nicht täusche, will das sozialamt prüfen, inwieweit der "partner" allfällig mit für ihren Lebensunterhalt aufkommen muss bzw inwieweit sein einkommen ans das haushaltseinkommen angerechnet wird. Bei einer reinen zweck WG ist das meines Erachtens abzulehnen. Da wir aber kanton /Gemeinde nicht wissen, kann ich dir vorliegend keine gesetzlcihe grundlage nennen. Wenn du das anders siehst, lasse ich mich gerne belehren ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ta Ni Ja

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Bin in kt sg gossau

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Naemi Möri

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Leider scho..mi Fründ het au allles müesse vorlege..und i bechume fash nix meh da er gnueg fr üs 3 verdient? mit 3400.- lohn minus 1700.- mieti..

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Manuel Schranz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Nach Durchsicht des Sozialhilfegesetzes des Kantons St.Gallen komme ich zum Schluss, dass private Zuwendungen bei der Berechnung der Sozialhilfe von der Behörde berücksicht werden (Art. 2 Abs. 2 lit. a SHG). Zu beachten ist aber, dass dein WG-Partner nicht dazu verpflichtet ist, dir Geld zu geben (Art. 23 SHG e contrario), falls ich den Sachverhalt richtig verstanden habe. Wenn er die finanzielle Unterstützung in Zukunft unterlässt, steigt deshalb deine Chance auf Bezug von Sozialhilfe.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Manuel Schranz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Die Auskunftspflicht für Dritte besteht tatsächlich gemäss Art. 16bis b SHG

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Ta Ni Ja

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Manuel Schranz ich danke. Also das heisst wenn ich mich anmelden geh und meine unterlagen abgib muss ich seine unterlagen nicht beilegen? Obwohl das amt das verlangt..

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Tanja Stanojevic doch musst du....

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Manuel Schranz

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ja bzw. das Amt wird sie von ihm verlangen

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Was geschieht, wenn die «Spielregeln» nicht eingehalten werden?
Finanzielle Sozialhilfe wird verweigert, gekürzt oder eingestellt, wenn die hilfesuchende Person keine oder falsche bzw. unwahre Auskünfte erteilt, sie die verlangten Unterlagen zur Prüfung des Gesuchs nicht einreicht, Bedingungen und Auflagen missachtet oder eine ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit ablehnt.
Grundlage: Art. 17 des Sozialhilfegesetzes

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Archiv