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ich hab nun eine frage an euch. ich hab eine kollegin sie ist 18 jahre alt und sie hatte bis vor kurzen in einer kita gearbeitet, hat da ein praktikum gemacht. da hatte sie ein vertrag. nun hat sie vor 4 monaten eine mutter gefragt, ob sie auf ihre tochter aufpassen würde, diese ist 2.5 jahre alt. sie hat ihr 800 franken geboten und ihr versprochen, dass sie einen arbeitesvertrag aufstellen werde. diese kollegin hat also ihren arbeitsvertrag gekündigt und dann auf dieses kind aufgepasst. auf einmal kam die mutter und meinte, sie könne nur 300 franken bezahlen, sie müsse soviele rechnungen bezahlen. dezember und januar hat sie auf das kind aufgepasst und bis heute kein geld bekommen. wo sie die mutter darauf angesprochen hat, sagte die ihr, sie solle sie nicht stressen. vor 2 wochen hat meine kollegin zu ihr gesagt, dass sie ein neuen job hätte ab heute und sie nicht mehr auf ihr kind aufpassen werde. die mutter hat dann zu ihr gesagt, dass ist mir egal, dann such mir ein ersatz. gestern hat die mutter ihr geschrieben, dass sie einen mündlichen vertrag hätten und sie auf ihr kind aufpassen müsse. dabei hat meine koillegin ihr vor 2 wochen schon gesagt, dass sie nicht mehr auf ihr kind schauen werde. für mich ist nun nicht klar, wer da nun recht hat. es ist ja alles auf mündlicher basis und sie hat ja ihr gesagt, dass sie nicht mehr schauen werde, also kommt dies doch einer kündigung gleich. wenn dem nicht so wäre. was müsste sie machen. was für eine kündigungsfrist hat sie nun?Ich hab gestern nun meiner kollegin gesagt, sie solle ihr per whats app schreiben, dass sie auf ihre tochter aufpassen werde, für 8 franken stundenlohn und dies zahlbar im voraus. die mutter der kollegin würde dann auf das kind aufpassen für die 8 franken stundenlohn, aber die mutter will nicht für 300 franken auf das kind aufpassen.es ist nun ihre entscheidung, ob sie ihr kind noch bringen möchte oder nicht, aber einem kind zu schauen für 300 franken pro monat, obwohl die mutter mehr als genug verdient, wohnt ja sogar mit dem vater des kindes zusammen und beide arbeiten 100%, also haben sie pro monat ca 8000 franken zur verfügung und da wo sie wohnen, bezahlen sie lediglich 1200 franken miete. wieso ihnen das geld nicht reicht, geht meine kollegin ja wohl nichts an.
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ich hab nun eine frage an euch. ich hab eine kollegin sie ist 18 jahre alt und sie hatte bis vor kurzen in einer kita gearbeitet, hat da ein praktikum gemacht. da hatte sie ein vertrag. nun hat sie vor 4 monaten eine mutter gefragt, ob sie auf ihre tochter aufpassen würde, diese ist 2.5 jahre alt. sie hat ihr 800 franken geboten und ihr versprochen, dass sie einen arbeitesvertrag aufstellen werde. diese kollegin hat also ihren arbeitsvertrag gekündigt und dann auf dieses kind aufgepasst. auf einmal kam die mutter und meinte, sie könne nur 300 franken bezahlen, sie müsse soviele rechnungen bezahlen. dezember und januar hat sie auf das kind aufgepasst und bis heute kein geld bekommen. wo sie die mutter darauf angesprochen hat, sagte die ihr, sie solle sie nicht stressen. vor 2 wochen hat meine kollegin zu ihr gesagt, dass sie ein neuen job hätte ab heute und sie nicht mehr auf ihr kind aufpassen werde. die mutter hat dann zu ihr gesagt, dass ist mir egal, dann such mir ein ersatz. gestern hat die mutter ihr geschrieben, dass sie einen mündlichen vertrag hätten und sie auf ihr kind aufpassen müsse. dabei hat meine koillegin ihr vor 2 wochen schon gesagt, dass sie nicht mehr auf ihr kind schauen werde. für mich ist nun nicht klar, wer da nun recht hat. es ist ja alles auf mündlicher basis und sie hat ja ihr gesagt, dass sie nicht mehr schauen werde, also kommt dies doch einer kündigung gleich. wenn dem nicht so wäre. was müsste sie machen. was für eine kündigungsfrist hat sie nun?Ich hab gestern nun meiner kollegin gesagt, sie solle ihr per whats app schreiben, dass sie auf ihre tochter aufpassen werde, für 8 franken stundenlohn und dies zahlbar im voraus. die mutter der kollegin würde dann auf das kind aufpassen für die 8 franken stundenlohn, aber die mutter will nicht für 300 franken auf das kind aufpassen.es ist nun ihre entscheidung, ob sie ihr kind noch bringen möchte oder nicht, aber einem kind zu schauen für 300 franken pro monat, obwohl die mutter mehr als genug verdient, wohnt ja sogar mit dem vater des kindes zusammen und beide arbeiten 100%, also haben sie pro monat ca 8000 franken zur verfügung und da wo sie wohnen, bezahlen sie lediglich 1200 franken miete. wieso ihnen das geld nicht reicht, geht meine kollegin ja wohl nichts an.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Daniele Procopio
Ein mündlicher Vertrag hat die gleichen Rechte wie ein schriftlicher. Er muss nur beweisbar sein. Gibt es zeigen hat sie Anspruch auf 800 CHF. Wenn nicht kann sie es schlecht einklagen
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Nicole Schmidlin-Scheidegger
sie möchte das geld gar nicht mehr, sie will es auch nicht einklagen, sie will aber aus dem mündlichen vertrag raus kommen ohne das sie probleme bekommt.
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Nicole Schmidlin-Scheidegger
ich hab ihr gesagt, sie soll sich bewusst sein,dass sie das geld nicht mehr bekommt, sie hat mir gesagt, dass ist mir egal. die mutter besteht aber auf dem vertrag, obwohl sie ihr vor 2 wochen gesagt hat, dass sie nicht mehr auf das kind aufpassen werde
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Nicole Schmidlin-Scheidegger
was ich genau wissen möchte ist, wie kann man ein mündlichen vertrag korrekt kündigen oder reicht bei einem mündlichen vertrag auch eine mündliche kündigung. da sie bis heute kein geld bezahlt hat, wurde ja auch nichts erfüllt von diesem mündlichen vertrag
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Brigitte Susanne Gurtner
Ich finde Mündliche Verträge immer sehr gewagt.
Würd ich nicht machen wenn es um arbeitsvertag geht. Sorry sau blöd
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Brigitte Susanne Gurtner
Ja hat sie keine Eltern die sie schützen.?? meine Eltern wären amok gelaufen wenn ich das genacht hätte???
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Nicole Schmidlin-Scheidegger
Brigitte Susanne Gurtner nein leider nicht, die sind beide analphabeten und können ihr nicht helfen
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
Also grundsatz nach or 320: arbeitsverträge können mündlich abgeschlossen werden (es gibt wenige ausnahmen)
OR 335: kündigung formfrei möglich
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
Frist: im ersten monat (probezeit, wenn nichts anderes vereinbar) or335b: 7 tage
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
danach nach or 335c ein monat im ersten dienstjahr
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Nicole Schmidlin-Scheidegger
danke carolin, dass wollte ich wissen, so hat sie es ja richtig gemacht, sie hat ihr vor 2 wochen schon gesagt, dass sie nicht mehr schauen werde. das gleicht ja einer kündigung, da ja die mutter sich auch an gar nichts hält, kein geld bezahlt, lassen wir das mal so
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Nicole Schmidlin-Scheidegger
ich muss dazu noch sagen, dass der arbeitsvertrag erst auf 1. februar gemacht wurde und vorher hat einfach die mutter und die schwester von meiner kollegin auf das kind aufgepasst ohne einen mündlichen arbeitsvertrag
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Karin Fo
also wenn sie vor zwei Wochen gekündigt hat und eine Kündigungsfrist von 1 Monat hat dann müsste sie noch bis Ende Februar arbeiten...
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Jovana Knezevic
Mündlicher vertrag giltet nur 3 monate.
Nachdem muss sie einen schriftlichen einreichen und unterschreiben.
War in der gleichen situation
Wurde weniger bezahlt also habe ich auch weniger gearbeitet und schlussendlich wars mir egal was die machen.
Also wen sie länger als 3 monate bei denen war bekommt sie sowiso recht falls es gerichtlich ablaufen würde.
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Daniele Procopio
Stimmt absolut nicht !
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
Einfach no als tip: wievill die muetter verdient, mieti zahlt,... Isch unerheblich 😉
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Nicole Schmidlin-Scheidegger
ja sicher isch das egal, was die verdient, aber sehr unverständlich, dass mehr für sis eigete chind nur 300 franken wott zahle und selber aber 8000 franken zur verfuegig het zum lebe, sie het das chind ja zerscht i de kita gha und derte het sie 2200 franke betreuig zahlt und de het sie denkt, sie heigi e depp gfunde, wo das viel billiger macht und mini kollegin het denkt, ja sie zahlt ja no 100 franken mehr as kita, de mach ig das und uf einisch sins de numme no 300 franke gsi und bis huet de ebe kei rappe, aso hei muetter und schwöster gratis gschaffet. das sie das cheu abschriebe, wuesse sie alli, aber mini kollegin wott us dere situation use cho
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
Jovana Knezevic wo steht, dass mündliche verträge nur 3 monate gelten?
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Jovana Knezevic
Ich weiss es nicht genau
Mir wurde das gesagt von einer rechtsperson
Hätte ich sie verklagt damals, hätte ich seehr viel geld bekommen
Und das eben deshalb weil sie keinen schriftlichen gemacht hat.
Und sowiso
Wen man den mündlichen vertrag nicht einhält (egal welche seite) ist er nichtig
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Karin Fo
Falsch! Mündliche Verträge sind nicht einach nichtig! Sie sind einzuhalten genau so wie schriftliche auch!
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Jovana Knezevic
Eben! Einzuhalten süsse 😉
Und? Hat sie ihre 800.- bekommen?
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Nicole Schmidlin-Scheidegger
Jovana Knezevic nein hat sie nicht bekommen, sie solle sie nicht stressen wegen dem geld war die antwort
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
Ähm - das 'süsse' lahni jetzt unkommentiert.. Aber du seisch ja de seg nichtig.. Und wenner nichtig wäri (was er nöd isch) müesster ebe genau nöd iighalte werde
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Jovana Knezevic
Ish guet ish guet
So wies ihr seget machets halt
Ich han bimene zahnartz im labor gshaffet
Und i han sie usglachet und alles und han eier gspielt mit ere wieni ha welle genau us dem grund welli kein vertrag kah han
Wo sie erfahre hend dasi ume verzehlt han, dasi hüt uf morn go han welli KEIN vertrag han.
Het sie angst übercho und het welle dasi en untershrieb.
Schlussendli het sie gbettet und gfleht dasi nix grichtlichs mach demit sie nid dra chunt.
Und das en ZAHNARZT wo besseri awält hend als wer weiss i..!
(Soory wegem komishe shriebe ? bitzeli im stress)
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Daniele Procopio
Von hören und sagen lernt man.... Ich finde hier sollte man was schreiben wenn man es 100% weiss. Nicht mal gehört hat
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Karin Fo
Also Jovana Knezevic um das nochals klarzustellen: auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gilt! Daran haben sich beide Parteien zu halten. D.h man kann nicht einfach so gehen sondern muss Kündigungsfristen einhalten. Auf der anderen Seite muss der Arbeitgeber natürlich auch den vereinbarten Lohn zahlen. Das Problem ist einfach, dass ein Vertrag sowie sein Inhalt schwierig zu beweisen sind, wenn er eben nur mündlich abgeschlossen wurde. Du hättest also schon einfach gehen können aber dann hättest du gleichzeitig sagen müssen, dass ihr keinen Vertrag gehabt habt und dass du auch nicht gearbeitet hast (da hätte die die Arbeitgeberin wohl sehr einfach das Gegenteil beweisen können). Die Folge wäre dann aber natürlich auch, dass du keinen Lohn hättest fordern können.
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Jovana Knezevic
Ja klar ist er gültig aber damals haben die mir es so gesagt
Das ich gehen könnte weil die den mündlichen vertrag nicht nach 3 monaten schriftlich gemacht haben
Und wegem lohn hätte ich auch recht bekommen eben deswegen
Mir wurde es so gesagt
Und das nicht hier über fb sondern anwälte
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Karin Fo
Auch Anwälte sind sich nicht immer einig. Das kommt auch immer darauf an wer fragt. Wenn deine Chefin gefragt hätte dann hätte ihr der Anwalt vielleicht etwas ganz anderes geraten.Und was das wichtigste überhaupt bei einer Rechtsfrage ist, dass jeder Fall anders ist! D.h. das was du hier erzählst über deinen Fall das glaube ich dir schon, dass das damals so gelaufen ist, aber das heisst nicht, dass das gleiche auch für den Fall hier gilt!
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Jovana Knezevic
Ja das stimmt
Aber sie wusst auch so das ich recht habe. Darum am bestend bei einem anwalt soch informieren lassen.
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
wenn en vertrag nöd iighalte wird ischer sicher nöd nichtig
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Andrea Meyer
Ruf doch ein Anwalt an...das kostet dich ja nichts.
Ich denk mal das die Frau mit dem Kind deiner Kollegin gar nix kann...da sie ja vor 14 tage sagte ich pass nicht mehr auf dein Kind auf und nicht einmal die vereinbarten 800.- zahlt wurden.
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Andrea Meyer
Ich hab noch nie für ein anruf und ne frage zahlt. Bei einem rechtsstreit kostet das was dann kann man up machen !
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Karin Fo
ja aber das ist schon etwas mehr als eine Frage, sondern viel mehr eine ganze Beratung. Ausserdem gibt es in diesem Fall nicht einfach eine richtige Antwort, sondern man kann über sehr viele Punkte diskutieren. Ich werde mir auch noch etwas Zeit nehmen und noch einmal die Rechtslage ausführlich darstellen.
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Andrea Meyer
Das stimmt aber man kann nachfragen was zu tun ist 😊 statt hier auf irgendjemand zu hören der sich mit rechtsfragen gar nicht auskennt. Ich hätte einen anwalt angerufen ,nachgefragt und oder jenachdem UP angemeldet . Simit wird man aber auch richtig beraten. War nicht mal böse gemeint
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Karin Fo
Der Anwalt würde wahrscheinlich raten sich einen Anwalt zu nehmen! Ist übrigens bei allen Rechtsfragen eine gute Option 😉 Unentgeltliche Prozessführung bekommt man nicht einfach mal so, da gibt es bestimmte Voraussetzungen. Ausserdem muss man das unter Umständen auch wieder zurückzahlen.
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Karin Fo
Ich stimmte dir absolut zu, dass man nicht einfach auf irgendjemanden hören soll, der sich nicht auskennt. Wir Administratoren sind deshalb stets bemüht falsche Auskünfte aufzuzeigen und richtig zu stellen! Die Admins haben sehr wohl Ahnung vom Thema!
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Andrea Meyer
Ok das ist gut 😊 ich bin neu in der gruppe weil ich eigentlich was wissen wollte , aber ich meld mich da direkt bei einem anwalt.
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Carolin Metzler
Und genau um unsere Kompetenz zu unterstützen, probieren wir jeweils die gesetzlichen grundlagen mit anzugeben...
Fr, 02/06/2017 - 16:47
Karin Fo
Um der ganzen Diskussion etwas Struktur zu geben und einige Aussagen klarzustellen habe ich hier kurz zusammengefasst, wie die Gesetzeslage aussieht:
1. Kann man einen Arbeitsvertrag auch mündlich abschliessen?
Ja. Dazu Art. 320a Abs. 1 OR: „Wird es vom Gesetz nicht anders bestimmt, so bedarf der Einzelarbeitsvertrag zu seiner Gültigkeit keiner besonderen Form.“
Aus Beweisgründen würde ich immer empfehlen Arbeitsverträge schriftlich abzuschliessen.
2. Welche Folgen hat ein mündlicher Arbeitsvertrag?
Ein mündlicher Arbeitsvertrag hat die gleichen Folgen wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag. D.h. der Arbeitnehmer (AN) hat die vereinbarte Arbeit zu leisten, die AG (Arbeitgeberin) hat den vereinbarten Lohn zu bezahlen.
3. Was gilt bei einem mündlichen Vertrag?
Bei einem mündlichen Vertrag gilt das gleiche wie bei einem schriftlichen Vertrag:
• Es gilt grundsätzlich das, was zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. Der Vertragsinhalt darf aber nicht unmöglich, widerrechtlich oder unsittlich sein (Art. 20 Abs. 1 OR). Ausserdem darf er nicht gegen zwingende Vorschriften verstossen.
• Wenn etwas nicht vereinbart wurde gilt das OR, allenfalls auch GAV, NAV, ArG, ArV etc. (dies kommt auf den Einzelfall an)
4. Einzelfragen zum Arbeitsvertrag:
4.1 Dauer des Vertrages:
Es gibt befristete und unbefristete Arbeitsverträge. Befristete Verträge sind solche, die auf eine bestimmte Zeit geschlossen werden. Unbefristete Verträge werden für eine unbestimmte Zeit geschlossen.
4.2 Pflichten der Arbeitgeberin (AG): (Liste nicht abschliessend)
o Lohnzahlung gemäss Art. 322 Abs. 1 OR: „Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer den Lohn zu entrichten, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist.“
o Zahlungsfristen und –termine gemäss Art. 323 Abs. 1 OR: „Sind nicht kürzere Fristen oder andere Termine verabredet oder üblich und ist durch NAV oder GAV nichts anderes bestimmt, so ist dem Arbeitnehmer der Lohn Ende jedes Monats auszurichten.“
4.3 Pflichten des Arbeitnehmers (AN): (Liste nicht abschliessend)
o „Der Arbeitnehmer hat die vertraglich übernommene Arbeit in eigener Person zu leisten, sofern nichts anderes verabredet ist oder sich aus den Umständen ergibt." (Art. 321 OR)
o Sorgfalts- und Treuepflicht gemäss Art. 321a OR
4.4 Probezeit:
o Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es grundsätzlich keine Probezeit (ausser es wurde ausdrücklich eine Probezeit vereinbart).
o Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag gilt der 1. Monat als Probezeit, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Dabei könne max. 3 Monate Probezeit vereinbart werden (Art. 335b OR).
Kündigung: Gemäss Art. 335 Abs. 1 OR kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
4.5 Kündigungsfrist
o Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist:
- während der Probezeit 7 Tage (Art. 335b Abs. 1 OR)
- nach der Probezeit (Art. 335c OR):
1 Monat im 1. Dienstjahr (auf Monatsende)
3 Monate im 2. – 9. Dienstjahr (auf Monatsende)
6 Monate ab 10. Dienstjahr (auf Monatsende
- Auch hier können vertraglich andere Kündigungsfristen vereinbart werden.
o „Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen...“ (Art. 337 Abs. 1 OR)
Wenn ihr mit meinen Ausführungen nicht einverstanden seid bin ich für Diskussionen und Anregungen offen.