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Ich hab ne frage wenn mein ehemann singel war hatte er alimente 940chf auf tochter seine ex nur freundin hat jetzt beantragt mehr alimente auf gemeinsames kind und noch 1400 auf sich selber unterhalt weil sie sich weiterbildet und nur 50% schafft... ich bin die ehefrau...in zwischenzeit wurde arbeitslos und habe kein anspruch mehr auf rav per ende november alimente auf meine tochter von meinem ex ehemann wurden mir weg genommen auf grund von heirat obwohl mein jetziger ehemann kein sorgerecht hat auf meine tochter gesetz meint er ist verpflichtet mein kind zu finanzieren.würde gerne wissen jetzt ob mein ehemann zu erst veroflichtet ist eigene fam.also mich und meine tochter zu unterstützen oder kind mit ex freundin?
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Ich hab ne frage wenn mein ehemann singel war hatte er alimente 940chf auf tochter seine ex nur freundin hat jetzt beantragt mehr alimente auf gemeinsames kind und noch 1400 auf sich selber unterhalt weil sie sich weiterbildet und nur 50% schafft... ich bin die ehefrau...in zwischenzeit wurde arbeitslos und habe kein anspruch mehr auf rav per ende november alimente auf meine tochter von meinem ex ehemann wurden mir weg genommen auf grund von heirat obwohl mein jetziger ehemann kein sorgerecht hat auf meine tochter gesetz meint er ist verpflichtet mein kind zu finanzieren.würde gerne wissen jetzt ob mein ehemann zu erst veroflichtet ist eigene fam.also mich und meine tochter zu unterstützen oder kind mit ex freundin?
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Kommentare
Sa, 11/11/2017 - 10:34
Da Go
Die Alimente für DEIN Kind muss dein Ex-Mann weiter zahlen, auch wenn du wieder geheiratet hast. Die Unterhaltsbeiträge für DICH muss er aber nicht mehr bezahlen, wenn du wieder neu verheiratet bist. Dein neuer Mann muss also für DICH aufkommen, NICHT aber für dein Kind aus der früheren Ehe. Ausser er hat dein Kind adoptiert, aber dafür bräuchte es das Einverständnis deines Ex-Mannes.
Sa, 11/11/2017 - 10:43
Da Go
Wenn dein Ex-Mann sich weigert, weiterhin Alimente für euer gemeinsames Kind zu zahlen, weil du jetzt wieder verheiratet bist, kannst du mit dem Alimente-Vertrag zum KESB gehen, die helfen dir dort weiter, damit du die Alimente wieder bekommst. Für die Zeit, wo dein Ex-Mann dir keine Alimente mehr bezahlt hat für deine Tochter muss er die ebenfalls noch rückwirkend nachzahlen. Macht er das nicht, bekommst du von deiner Wohngemeinde Alimentenbevorschussung (ist aber in der Höhe festgesetzt und so viel ich weiss weniger als die 940.-). Die Gemeinde bzw. das KESB schaut dann selber mit deinem Ex-Mann, dass sie zu dem Geld kommt.
Sa, 11/11/2017 - 11:33
D'Armiento Michelle
Alimentenbevorschussung wird eingestellt wenn frau in einere neuen psrnterschaft ist und 2 jahre mit dem mann zusammenlebt... zumindest im tg so
Sa, 11/11/2017 - 11:57
Da Go
Ja da ist wieder der Kantönligeist, jeder Kanton für sich und von Germeinde zu Gemeinde wenn möglich auch noch anders - oh je, typisch Schweiz:-(! Statt die Gesetze einfach mal für die ganze Schweiz gleich zu machen, würde Vieles ungemein vereinfachen...
Sa, 11/11/2017 - 11:59
Da Go
Nichtsdestotrotz, die Alimente muss der Kindsvater trotzdem weiter zahlen, das Kind hat nichts mit der neuen Partnerschaft bzw. Ehe zu tun. Nur Unterhaltsbeiträge für die Frau fallen dann weg.
Sa, 11/11/2017 - 10:36
Da Go
Bei der Ex-(Freundin) deines jetzigen Ehemanns nehme ich an, dass die Alimente von 940.- in einem Vertrag mit dem Kesb (früher Jugendsekretariat) schriftlich geregelt wurden. Das gilt dann für alle Jahre, bis das Kind die Ausbildung fertig hat. Da kann die Exfreundin nicht einfach mehr verlangen!
Sa, 11/11/2017 - 11:35
D'Armiento Michelle
Falsch eigentli erhöht sich die alimente wenn das kind in die ausbildung kommt.
Und goch sie kann immer eine neu berrechnung beantragen. So wie der mann auch.
Sa, 11/11/2017 - 12:03
Da Go
Nein, wenn die Alimente in einem Vertrag festgesetzt wurden, wurden die so ausgerechnert, dass sie für die ganze Zeit gültig sind. Wenn das Kind klein ist, braucht man weniger von dem Geld, wenn es grösser ist halt mehr, das gleicht sich mit dem festgelegten Pauschalbetrag auf all die Jahre dann wieder aus und man muss damit zurecht kommen. Und wenn das Kind eine Lehre macht, verdient es dort ja auch. Wenn es ein Studium macht odert eine Schule gehen die Alimente ja sogar über die Volljährigkeit aus, je nachdem, wie lange die Ausbildung dauert (meines Wissens höchstens bis zum 25. Altersjahr). Antrag zum stellen von Neuberechnung kann man sicherlich probieren, denke aber, dass man damit nicht durchkommt.
Sa, 11/11/2017 - 12:50
D'Armiento Michelle
Also da dich die zahlen nichts angehn zeige ich die dir nicht aber ich kamn dir gerne den unterhaltsvertag zeigen der meim partner mit seiner ex frau hat und den mit mir.
Da steht 0-7j xy
7-16xy
16 bis 1. Ausbildung absolviert oder bis 25.lebensjahr xy
Und das ist bei jedem so die ich kenne die getrennt oder geschieden sind in versch kantonen!!!
Sa, 11/11/2017 - 12:53
D'Armiento Michelle
Und doch neu berechnung als frau ist meistens positiver als mann.. aber mein partner hat es auch gemacht mit erfolg.
Sa, 11/11/2017 - 12:56
Da Go
Ok, dann ist das halt einzeln aufgelistet, ist dann aber so trotzdem verbindlich und wohl nicht so gedacht, dass nach Belieben geändert werden sollte. Bei uns wurde ein Pauschalbetrag ausgerechnet, der über all die Jahre gültig war, einfach je nach Index hat sich der Betrag dann jeweils minim erhöht - weiss ja schliesslich, was ich für einen Vertrag hatte für meine Kinder. Wenn es bei dir anders ist, darf man trotzdem nett bleiben, da brauchts keine 3 Ausrufezeichen am Schluss. Im Übrigen äussere ich mich jetzt nicht mehr dazu, ich habe meine Ideen eingebracht, wie das Problem gelöst werden soll, ist der Posterin überlassen.
Sa, 11/11/2017 - 13:04
Rebecca Lang
Das gesetz hat geändert! Neu steht unverheirateten müttern ein betreuungsbeitrag zu, hesst geld für sie. Und im vertrag hat es sicher eine klausel, dass eine neuberechnung verlangt werden kann, wenn sich die umstände ändern! Dein ex muss für dein kind weiter zahlen, nur für dich nicht mehr.
Sa, 11/11/2017 - 13:41
D'Armiento Michelle
Da go klar kann nicht einfach so ne neuberchnung beantragt werden. Kostet ja auch.
Nur steht zb einem mann zu es neu zu berechnen wenn er nocjmal vater wird. Oder sein einkommen eine starke veränderung hat. Wie auch bei einer frau die eigentlich melden muss wenn sich bei ihr was stark verändert.. wie das beue gesetzt wegen unterhalt bei nicht verheirateten. Die schon vor dem neuen gesetzt getrennt sind weiss ich nicht wie das gehandhabt wird.. gakt ist es gibt noch nicht viele fälle somit hat mine keine vergleiche. Weisst du wie ich meine..
Sa, 11/11/2017 - 10:38
Da Go
Wenn dein jetziger Ehemann früher mit der Mutter seines Kindes nicht verheiratet war, ist er nicht verpflichtet, für sie Unterhalt zu zahlen. Auch nicht, wenn sie nur noch 50% arbeitet, aus welchem Grund auch immer. Wenn sie mit dem Geld nicht klarkommt, wenn sie weniger arbeitet, muss sie sich ans Sozialamt wenden, damit die ihr dort weiterhelfen können.
Sa, 11/11/2017 - 10:40
Christian Twer
Durch aktuelle Änderungen der Gesetze wurde das Recht des Kindes auf Unterhalt gestärkt und zwar unabhängig vom Zivilstand seiner Eltern. Ich würde einen Anwalt aufsuchen.
Sa, 11/11/2017 - 10:41
Claudia Bänziger
Ja ab 1 januar 2017neuer gesetz...anwalt bereits schon angestellt
Sa, 11/11/2017 - 10:44
Da Go
Es reicht vorderhand, wenn man mit dem Problem zum KESB geht (alle schriftlichen Unterlagen/Verträge mitnehmen!). Für solche Fälle gibt es die KESB und die sagen dann schon, was gemacht werden muss. Bevor man sich für teures Geld einen Anwalt nimmt (um die 150./Stundenlohn!).
Sa, 11/11/2017 - 10:51
Claudia Bänziger
Kesb ist die grösste scheiss behörde die ed gibt dawarn wir schon weil tocjter meines mannes sagte immer die will bei uns wohnen...leider habe die nichts gemacht...die ex noch imformiert wann die gerne vorbei kommen könnten zu kontrolle...daraus kam nichts gutes...mein ehemann muss ihr noch 800chf entschädigung zahlen gürs beschuldigung nicht gute mutter zu sein
Sa, 11/11/2017 - 10:52
Claudia Bänziger
Kesb statt unerwartet zu überprüfen...hat sich noch erkündigt!
Sa, 11/11/2017 - 10:57
Claudia Bänziger
Kesb macht gar nichts bis das kind essen hat dach über kopf und kleider und regelmässig schule besucht ist es nicht im gefahr...psychik des kindes interessiert keinen
Sa, 11/11/2017 - 11:36
D'Armiento Michelle
Die kesb lann in solch einemfall ein käse.. anwalt war bei uns auch besser friedliche und fairer...
Sa, 11/11/2017 - 11:39
Claudia Bänziger
Kesb hat ihr zeit gegeben sich vorzubereiten wohnug aufräumen usw.
Sa, 11/11/2017 - 11:43
D'Armiento Michelle
Ich halte nichts von der kesb. Hilfe als es bei uns um die neu berechnung ging..weil ich mit meinem partner auch ein kind bekommen habe. Hat die kesb mir einen unterhaltsvertrag hingelegt den ich nicht unterschrib. Da sie alimenten brrechbet haben die mein psrtner in den ruin treiben würden da er ja noch ne ex frau und kind hat und da scho zahlt. War der kesb egal...
Sa, 11/11/2017 - 11:47
Claudia Bänziger
Mann sollte kesb ausschaffen wenn die nichts guted leisten nur schaden
Sa, 11/11/2017 - 10:48
Claudia Bänziger
ex freundin meines ehemannes hat ihn betrogen wohnt seit diesem zeitpunkt mit lebenspartner ist ca.4 jahre schon und da er soziall fall ist ihr neuer partner (alimente auf 3 kids umd ehefrau) kann er seine konkubine nicht finanzieren deswegen verlangt sie geld von ex freund ider stadt...zu faul um mehr zu arbeiten...bequem...sozial schmarotze
Sa, 11/11/2017 - 10:48
Claudia Bänziger
Aber wohnt in eigenturms wohnung...obwohl sie nie gearbeitet hat...wie geht das den?
Sa, 11/11/2017 - 10:54
Claudia Bänziger
Habe vor den fall vor presse zu bringen wenn die ex freundinn mit ihre wünsche und erwartungen durch kommt vor gericht
Sa, 11/11/2017 - 11:02
Da Go
Kommt sie nicht. Wenn dein jetziger Mann nicht mit ihr verheiratet war, dann ist er nicht verpflichtet, für ihren Unterhalt zu zahlen, NUR für das Kind.
Sa, 11/11/2017 - 11:06
Claudia Bänziger
Da Go ...hoffe ich
Sa, 11/11/2017 - 11:07
Claudia Bänziger
Es macht uns fertig...wo bleibt die gerechtigkeit...für normale menschen...familie
Sa, 11/11/2017 - 11:07
Da Go
ich habe dir meine Ratschläge oben geschrieben, was du damit machst, bleibt dir selbst überlassen. Gibt sonst auch in jeder Gemeinde eine kostenlose Rechtsauskunftsstelle (findet man im Telefonverzeichnis telsearch etc.), wo du mal nachfragen kannst. 1 Anruf/Auskunft ist dort gratis, oftmals kann man auch einen Termin abmachen für eine einmalige Gratis-Auskunft. Bei uns sind sie 1mal pro Monat an einem Tag für gewisse Stunden dort, wo man dann hingehen kann. Wenn viele Leute dort sind, ist es aber nicht sicher, dass man drankommt, geht der Reihe nach.
Sa, 11/11/2017 - 11:08
Da Go
Mehr kann ich dir nicht zum Thema sagen.
Sa, 11/11/2017 - 11:09
Claudia Bänziger
Danke anwältin hat uns schon 800chf gekostet und ist drann mit dem fall...aber wir müssen warten meinte sie
Sa, 11/11/2017 - 11:05
Claudia Bänziger
Total unmoralisch und unethisch 3 jahre beziehung lebte sie bei meinem ehemann auf seine rechnung und betrug ihm noch mit nachbar hat 2 fam.zerstört umd 4 kinder müssten darann leiden aber keine konsequenzen dafür getragen jetzt kommt sie noch mit erwartungen
Sa, 11/11/2017 - 11:41
Beat Weissen
Habe ich richtig verstanden? Sie sind sauer, dass Ihr Mann seine Ex und sein Kind finanzieren muss, anstatt dass er Sie und Ihr Kind (nicht seins!) finanziert?
Was ist denn mit dem Kindsvater Ihres Kiindes?
Sa, 11/11/2017 - 11:43
Claudia Bänziger
Nein...kind schon...aber ex freundinn
Sa, 11/11/2017 - 11:44
Claudia Bänziger
Sie soll arsch bewegen zu arbeit und nicht ganzes leben auf jemanden sich einfach so durchrutschen
Sa, 11/11/2017 - 11:45
Beat Weissen
Arbeiten Sie?
Sa, 11/11/2017 - 11:46
Robert Schweng
Ich würde das mal durch eine neutrale Person beurteilen lassem. Sie scheinen mir als EX Partnerin nicht gerade unbefangen?
Sa, 11/11/2017 - 12:32
Claudia Bänziger
Bin keine ex partnerin bin ehefrau ja es regt mich schon extrem auf wir haben anwältin
Sa, 11/11/2017 - 12:37
Robert Schweng
Ich wollte damit ausdrücken, dass Sie vermutlich nicht unbefangen sind. Als Beispiel: wenn ich nun die Partnerin Ihres EX fragen würde ob Ihr Freund zuviel bezahlt. Was denken Sie würde die sagen? 😉
Sa, 11/11/2017 - 12:38
Claudia Bänziger
Sie würde sagen zu wenig weil jemand muss ja sie und ihren partner ausser kind doch finanzieren
Sa, 11/11/2017 - 12:40
Claudia Bänziger
Ich hasse sie das stimmt reagiere deswegen emotional...aber kriege überall bestätigung das ich recht habe was ihre person angeht
Sa, 11/11/2017 - 11:47
DonŸÿ Deuber
also wen ich das lese verstehe ich nur Bahnhof.. irgend was von mann dan kinder dan presse ? was ist genau das Problem ??
Sa, 11/11/2017 - 11:56
Claudia Bänziger
Das problem ist das ex freundin meinen ehemann auspumpen finanziell will
Sa, 11/11/2017 - 11:56
DonŸÿ Deuber
und was ist die rechtliche frage?
Sa, 11/11/2017 - 12:03
Claudia Bänziger
Ob sie darauf recht hat
Sa, 11/11/2017 - 12:05
Thomas Berger
Vergleich doch einfach: Bezahlt Dein Ehemann mehr für Seine EX/Kinder als andere Männer mit ähnlichem Lohn?
https://www.beobachter.ch/familie/trennung-scheidung/alimente-wie-viel-u...
Sa, 11/11/2017 - 13:08
Pati Rychener
Kinder sind mit Alimenten gleichgestellt seit Einführung des neuen Gesetzes per 1.1.2017. Egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.
Frauenunterhalt gibt es nach wie vor nur, wenn die Beiden verheiratet waren, Unterhalt nach Konkubinat kennt das Gesetz nicht, ausser es gab ein Konkubinatsvertrag.
Wenn Sie wieder heiraten, können die Unterhaltszahlungen eingestellt,reduziert oder neu verhandelt werden. Das sollte in der Scheidungskonvention stehen und kann unterschiedlich geregelt sein.
Das Gesetz sagt, ein Ehemann hat auch für in die Ehe gebrachte Kinder zu sorgen.
Die Alimente werden deswegen nicht einfach gestrichen.
Das kann der Fall sein, wenn sich Ihr Ex-Mann aufgrund grosser Veränderungen eine neue Berechnung verlangt.
Sa, 11/11/2017 - 13:46
Ste Phy
Ist ja aber irgendwie ungerecht, oder?
Sie bekommt vom Ex nichts mehr wg ihrem Mann und der soll jetzt noch zus. zum Kind für die Frau bezahlen, weil diese jetzt plötzlich nur noch 50% arbeitet ???
Sa, 11/11/2017 - 13:51
Da Go
Würde ich jetzt auch als ungerecht ansehen. Dann sollte für die Ex-Freundin das Gleiche gelten, die wohnt ja auch mit neuem Partner zusammen, Kostenteilung also (Miete etc.), sie lebt so ja also eigentlich billiger , als wenn sie alleine mit dem Kind Kosten wie Miete etc. stemmen müsste. Dass ihr neuer Freund bzw. Lebenspartner/Wohnpartner nicht arbeitet und vom Soz.amt lebt, dafür kann ja der Exfreund bzw. Vater des Kindes ja auch nichts. Da müsste meiner Meinung also halt doch das Soz.amt aufkommen für den restlichen Unterhalt der Mutter.
Sa, 11/11/2017 - 13:55
Da Go
Das Problem ist wahrscheinlich bei der Exfreundin auch, dass ihr neuer bzw. jetziger Freund weniger Geld vom Soz.amt erhält, weil er mit ihr zusammenlebt. Oder sie muss sogar für einen Teil seines Lebensunterhalts aufkommen, weil er ja bei ihr lebt. Die Differenz versucht sie jetzt vielleicht einfach dem Vater ihres Kindes anzudrehen, probieren kann man es ja. Auf jeden Fall eine sehr verzwickte Angelegenheit und ohne rechtliche Hilfe wohl nicht lösbar.
Sa, 11/11/2017 - 14:00
Ste Phy
Naja, aber dafür kann ja der Ex Partner nix und warum soll / muss er dann mehr zahlen.
So wie ich das verstanden habe bekommt die Thread Erstellerin vom rav Geld .
Der Post ist leider ziemlich unklar geschrieben
Sa, 11/11/2017 - 14:04
Da Go
Das stimmt, musste den Text auch ein paar Mal lesen bis ich draus kam, eine ziemlich verworrene Angelegenheit und zudem noch verworren geschrieben. Dazu ziemliche "Hass"gefühle der anderen Partei gegenüber, wohl von allen Seiten gegenseitig, erschwert alles noch zusätzlich, also wohl keine einvernehmliche Lösung möglich ohne Gerichtsurteil. Die Threadstellerin bekam Geld vom RAV, ist nun aber anscheinend seit Nov. ausgesteuert, wäre dann also auch das Soz.amt zuständig.
Sa, 11/11/2017 - 14:09
Robert Schweng
Da ein Anwalt(Gott sei Dank) an dem Fall dran ist und genug Kommentare eingegangen sind, schliesse ich die Kommentarfunktion an dieser Stelle bevor noch jemand verletzt wird. Vielen Dank für Eure Beiträge! 😉