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Ich hab meiner Gemeinde eine selbstständige Tätigkeit (nebenbei) gemeldet.
Jetzt möchte ich eine Rechnung schreiben.
Welche punkte müssen zwingend auf der Rechnung angegeben werden?
"Firmenadresse", Käuferadresse, Datum, Kaufobjekt das ist klar.
Ich finde auf den meisten Vorlagen jedoch auch den Punkt MwSt., den erhebe ich als Privatperson ja aber garnicht, oder liege ich da falsch?
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Ich hab meiner Gemeinde eine selbstständige Tätigkeit (nebenbei) gemeldet.
Jetzt möchte ich eine Rechnung schreiben.
Welche punkte müssen zwingend auf der Rechnung angegeben werden?
"Firmenadresse", Käuferadresse, Datum, Kaufobjekt das ist klar.
Ich finde auf den meisten Vorlagen jedoch auch den Punkt MwSt., den erhebe ich als Privatperson ja aber garnicht, oder liege ich da falsch?
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Kommentare
Mo, 16/04/2018 - 20:40
Robert Schweng
Marcus Dintheer Mit MwSt.
anzahl produkte,preis,total....
Bianca Deveci Ohne Mehrwertsteuer! (sofern der Jahresumsatz unter 100'000.- ist)
Sabine Werner Da bin ich locker drunter 😊
Marcus Dintheer Muss mich korrigieren....sry
Bianca Deveci hat recht..
Wer einen jährlichen Umsatz von weniger als CHF 100’000 im Inland erwirtschaftet, ist grundsätzlich von der MWST-Pflicht befreit. Bis zu gewissen Umsatzgrenzen kann die MWST-pflichtige Person zudem wählen, ob sie die Mehrwertsteuer effektiv oder mittels Saldosteuersätzen, die je nach Branche variieren, abrechnen will. Von der Saldosteuerersatzmethode profitieren insbesondere KMU’s, da sie ihre Produkte/Dienstleistungen mit der üblichen Mehrwertsteuer an den Konsumenten weitergeben werden, dem Staat aber eine tiefere Steuer schulden.
Zusammenfassend: Ab dem Überschreiten der Grenze von CHF 100’000 Jahresumsatz ist die Mehrwertsteuerpflicht in jedem Falle umfassend abzuklären, idealerweise zusammen mit einem erfahrenen Berater.