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Ich hab mal ne Frage.
Bin gar nicht stolz auf den Vorfall...tjaa ist passiert und ich kanns nicht rückgängig machen.
Ich hab mich heute Abend beim Mädchen entschuldigt.
Am Nachmittag hab ich eine Schulfreundin meiner Tochter in die Wange gestupst.
Wohl fester als gewollt...aber ohne Spuren zu hinterlassen. Meine Tochter wollte eben wissen wie fest...sie meinte das hat weh getan.
Am Abend war ein kleines Abschlussfest.
Bin dann zu der Mutter hin. Ich wollte ruhig bleiben aber die fuhr mich gleich an und drohte mich anzuzeigen.
Wie soll denn bitte die Anzeige lauten?
Ist Handgreiflich geworden?
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Noch keine Bewertungen vorhanden
Ich hab mal ne Frage.
Bin gar nicht stolz auf den Vorfall...tjaa ist passiert und ich kanns nicht rückgängig machen.
Ich hab mich heute Abend beim Mädchen entschuldigt.
Am Nachmittag hab ich eine Schulfreundin meiner Tochter in die Wange gestupst.
Wohl fester als gewollt...aber ohne Spuren zu hinterlassen. Meine Tochter wollte eben wissen wie fest...sie meinte das hat weh getan.
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Kommentare
Di, 03/07/2018 - 22:55
Robert Schweng
Jul San Also sorry, aber gehts noch? Kann dir keine Rechtliche antwort geben, nur dir anraten villeicht zukünftig Meditation ans Herz zu legen, oder sonst etwas das zur Innerlichen Ruhe führt..
Robert Schweng Unerlaubtes Backstupsen wird übllicherweise mit 3 Nippeldrehern geahndet! 😉
Ursi Hörtig Ja das werde ich überleben
Daniela M. Schloss Die Anzeige könnte auf Tätlichkeit lauten. #laie
Martina Werner Vielleicht kannst du dich ja nochmals persönlich direkt bei ihr und der Familie entschuldigen und dich (überlegt) versuchen zu erklären um der Geschichte etwas Wind aus den Segeln zu nehmen 🤷🏼♀️😅
Andreas Thanner Ich verstehe immer noch nicht wie man jemanden an der Wange stupsen kann.
Entweder ist das eine Ohrfeige, dann ist das aber nicht ein Stupsen.
Wenn ich jemanden Stupse, dann mit dem Finger, leicht irgendwo berührt.
Ursi Hörtig Sie verstehen nicht wie oder warum?
Denn beschrieben haben sie es ja
Ursi Hörtig Nein eine Ohrfeige wars definitiv nicht
Andreas Thanner Ursi Hörtig sowohl als auch. Also es war wirklich so... dass Sie einem Kind den Finger in die Wange gedrückt haben? Einen Finger?
Entschuldigung, aber ich habe so etwas noch nie erlebt, gesehen oder zu Hören bekommen. Ich versuche nur die Situation irgendwie einzuschätzen um hier rechtlich etwas beitragen zu können. Je nachdem ist dies nämlich keine Strafanzeige wert.
Ursi Hörtig Korrekt Leider
Hab nachgelesen...habs nicht wirklich verstanden...
Andreas Thanner Gut. Dann bin ich ziemlich sicher, dass es sich hier um keine Straftat handelt und keine Strafanzeige erstellt wird, respektive diese von Amtes wegen eingestellt wird.