Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Ich hab eine Frage zum mietrecht darf ein Vermieter einer Wohnung es ist eine Versicherung wo die vermietet vier Monatsmieten verlangen als Kaution? Und darf man es in Raten oder muss man es sofort bezahlen wen die Vermietung darauf pocht?Dankeschön für eure Infos
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ich hab eine Frage zum mietrecht darf ein Vermieter einer Wohnung es ist eine Versicherung wo die vermietet vier Monatsmieten verlangen als Kaution? Und darf man es in Raten oder muss man es sofort bezahlen wen die Vermietung darauf pocht?Dankeschön für eure Infos
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- April 2019 (112)
- Mai 2019 (84)
- Juni 2019 (88)
- Juli 2019 (63)
- August 2019 (63)
- ‹ vorherige Seite
- 11 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:35
Jan Sonderegger
Meines wissens sind 3 monatsmieten das max was verlangt werden kann
Fr, 02/06/2017 - 14:35
Stefan Stutz
(Admin)
Art. 257e
1 Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit
in Geld oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer
Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des
Mieters lautet, hinterlegen.
2 Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei
Monatszinse als Sicherheit verlangen
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Stefan Stutz
Und Grundsätzlich muss die Kaution vor Mietbeginn 100% hinterlegt sein. Allenfalls kann man mit dem Viermieter eine Lösung suchen, falls dieser Kulant ist.
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Erwin Brotzer
https://www.swisscaution.ch/de?gclid=COb-o5H-rs8CFVQ_GwodYXEGdg
Ansonsten kannst dich ja hier anmelden
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Steffi Koller-Rosat
Aber darf der Vermieter es verweigern hier einzuzahlen
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Fiechter Manuela
Vielleicht hat der Vermieter 3 Monatsmieten als Kaution gerechnet plus die 1. Monatsmiete, ergeben dann 4 Monatsmieten.
Miete ist ja gewöhnlich im Voraus bezahlbar.
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Stefan Stutz
Die Kaution fliesst jeweils auf ein anderes Konto als die Miete selber. Zudem muss auf dem Mietvertrag köar gereglt sein, wieviel Mt. Miete die Kaution beträgt
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Fiechter Manuela
Stefan Stutz , das weiß ich doch, dass die Kaution separat auf ein Sperrkonto fliesst.
Ich wollte damit sagen, vielleicht war es nur ein Missverständnis von wegen 4 Monatsmieten als Kaution.
Bei mir sprach eine Vermieterschaft auch einmal von 2 Monatsmieten im Voraus zu zahlen, dabei meinten sie 1 Miete als Kaution plus 1. Monatsmiete
Fr, 02/06/2017 - 14:36
Rahel Schönmann
Max 3 mieten privat und 6 gewerblich (zB Lagerräume)