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Ich hab eine frage jemand ist eingetragen als einzelfirma,hat aber noch jemanden der zeichnungs-berechtigt ist ohni einschrenkung und etzt zu meiner frage kann er diese person ohne deren Zustimmung/unterschrift streichen lassen,also die zeichnungsfähigkeit aberkennen?danke
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Ich hab eine frage jemand ist eingetragen als einzelfirma,hat aber noch jemanden der zeichnungs-berechtigt ist ohni einschrenkung und etzt zu meiner frage kann er diese person ohne deren Zustimmung/unterschrift streichen lassen,also die zeichnungsfähigkeit aberkennen?danke
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Kommentare
Fr, 10/11/2017 - 19:26
Baumann Florian
Einzelfirma, der name sagts ja schon!kenne keine einzelfirma mit 2 personen. Gmbh schon
Fr, 10/11/2017 - 19:29
Fischer Andrea
Danke für die antwort dürfte ich eine pn schreiben um es genauer zu formulieren?
Fr, 10/11/2017 - 19:46
Fischer Andrea
Also das mit dem einzelunternehmen war mir eigentlich auch klar,aber dachte wirklich nicht das sowas vom gesetz her geht das man die person streichen lassen kann ohne ihr wissen/unterschrifg, die bei der gründung dabei war (schriftlich nicht aufgezeichnet) aber in allem zeichnungsfähig war?
Fr, 10/11/2017 - 22:23
Baumann Florian
Im handelsregister ist nur eine person eingetragen
Fr, 10/11/2017 - 19:40
Robert Schweng
Fischer Andrea andere Mitglieder würden sich evtl. auch für solche Gegebenheiten interessieren. Deshalb sind PN's hier in diesem Forum nicht gerne gesehen!
Fr, 10/11/2017 - 19:42
Fischer Andrea
Ah ok sorry wollte nur niemanden nerven oder so?
Fr, 10/11/2017 - 19:53
Walter Büchi
die antwort wurde hier schon gegeben stichwort "einzelfirma", also ja kann er.