Ich hab eine Frage, die ich gerne stellen möchte;

Die Firma wo mein Bruder arbeitet, schliesst per Ende 2016 Ihren Standort. Nun haben alle Mitarbeiter die Kündigung erhalten. Als Entschädigung wurde Ihnen ein Retentionsbonus schriftlich zugesichert. Bisher haben sie bereits zwei Zahlungen erhalten, die dritte Zahlung von Fr. 5000.00 sollte per 30.09.2016 sein.

Mein Bruder hatte am 30.05.2016 einen Arbeitsunfall und war zu 100% krankgeschrieben. Auf Wunsch (Druck) der Firma bestand mein Bruder in Absprache mit seinem Arzt darauf, 50% zu arbeiten. Für die restlichen 50% hatte er ein Arztzeugnis.

Als Voraussetzung für die Zahlung ist unter anderem festgehalten, dass keine Abwesenheiten durch simulierte Krankschreibungen gemacht werden dürfen.

Nun erhielt mein Bruder lediglich Fr. 2500.00 ausbezahlt. Als Begründung sind die Fehltage angegeben.

Da er aber nicht simuliert hat, sondern sogar trotz eines zertrümmerten Fingers 50% arbeitete, wollte ich nachfragen, ob er die restlichen Fr. 2500.00 auf rechtlichem Wege nachfordern kann?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

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Kommentare

Josy Schimke

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Ärztliche Bestätigung einholen.

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Petra Petrovic-Djokic

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Also die Arztzeugnisse hat er alle vom Hausarzt. Er war auf Wunsch (Verlangen) der Firma sogar beim Vertrauensarzt der SUVA. Was für eine Bestätigung soll er einholen? Die Diagnose?

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Josy Schimke

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Einfach noch mal eine schriftliche Bestätigung, dass es sich um einen begründeten (Teil)Arbeitsausfall handelt.
Wo steht denn, dass eine Bonuskürzung bei Simulation folgt? Wurde das schriftlich kommuniziert?

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Petra Petrovic-Djokic

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Josefine Schimke Also nicht direkt mit "simulation" bezeichnet, aber in anderen Worten abgefasst. Die Firma stellt sich quer, er hat den Restbetrag mit Hinweis auf die Arztzeugnisse per Einschreiben nachgefordert. Als Rückantwort erhielt er, sie hätten ihm ja aus Goodwill die Hälfte ausbezahlt. Soll er nun zur Schlichtungsstelle?

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Josy Schimke

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Hat er einen Rechtsschutz?

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Petra Petrovic-Djokic

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Josefine Schimke ja, das hat er. Dachte uch bekomme hier vorab Infos.

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Josy Schimke

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Ja manchmal ist es schwierig von hier aus die Lage zu beurteilen. Anhand der Infos sehe ich keinen Grund, warum er nur die Hälfte des Geldes bekommen hat. Ich kenne allerdings auch nicht die Formulierung der Abmachung.

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Sandra Seiler

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Hmm wenn geregelt war, dass man nicht fehlen darf, wirds wohl schwierig! Carolin Metzler, oder siehst du da Möglichkeiten?

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Carolin Metzler

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Ich schliesse mich josefine an - wir kennen den genauen wortlaut der vereinbarung nicht... darum gebe ich keine beurteilung ab ?

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Carolin Metzler

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Es gibt in der schweiz eben auch keine gesetzlichen bestimmungen zu dieser art von bonus - drum würdi ich sagen, dass es da sehr auf die jeweiligen Vereinbarungen ankommt

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Carolin Metzler

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Grundsätzlich ist es schon möglich... ist ja bei boni immer wieder in diskussion. Für einen Leistungsbonus ist eine Kürzung meiner Meinung nach absolut zulässig, bei einem Retentionsbonus ist der Knackpunkt für mich die Formulierung mit der "simulierten" Krankschreibung

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