Ich hab eine Frage darf der Arbeitgeber Sachen verdrehen in dem Sinn er sagt aus die Person habe selbst gekündigt was nicht stimmt....Und hat der Arbeitnehmer eine Chance auf eine Abfindung nach 15jahren Dienst ist auch schon 50 findet also nicht so schnell eine Stelle
Und darf der Arbeitgeber verbieten an einer anderen Stelle sich zu bewerben danke für eure Antwort

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Kommentare

Jacek Kwasny

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Bin kein Fachmann, denke aber, dass das mit der Abfindung eher nicht zu erwarten ist - vor allem, wenn ich all das über diesen Arbeitgeber gelesen habe. Was aber keinesfalls geht, ist das Verbot sich an einer andern Stelle zu bewerben - es sei denn, man hat im Arbeitsvertrag eine Konkurrenz-Klausel. Doch diese hat vor Gericht oftmals einen schweren Stand.

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Daniele Procopio

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Das mit der Konkurrenz Klausel ist sowieso so ein spezielles schweres Thema. War mir 2 Mandanten mal mit vor Gericht. Wenn ein Bänker die eine Bank verlässt und zu keiner anderen darf, ist er dann ein Leben lang arbeitslos ?

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Vera Kolb

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Noch zur Info, dass Konkurrenzverbot ist nach Gesetz grds., sofern keine besonderen Umstände vorliegen, auf max. 3 Jahre beschränkt; & gilt damit nicht 'ein Leben lang' (340a Abs. 1 OR) ?

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Claudia Wild

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Daniele achtung Konkurrenzverbot ist nicht Berufsverbot. Arbeiten ja nur Kunden abwerben Nein. Auf Bewerbungsgespräche hat er ein Anrecht auf eine Abfindung nicht. Ein Verdrehen könnte als Verleumdung gewertet werden.

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Daniele Procopio

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Also. Grundsätzlich ist doch egal was behauptet wird. Notfalls hat dein Mann ja eine Kündigung bekommen und kann die zeigen. Meines Wissens gibt es keine Abfindungen wie beispielsweise in Deutschland. Hab ich hier noch nie erlebt oder gesehen.

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Mladen Djokic

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Also wenn der Arbeitgeber behauptet der Arbeitnehmer hat gekündigt wird die Beweislast beim Arbeitgeber liegen. Er müsste also die Kündigung des Arbeitnehmers vorweisen. Die restlichen Punkte müssten anhand des Arbeitsvertrages geklärt werden.

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Carolin Metzler

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(Admin) einen anspruch auf abfindung gibt es nicht aus dem gesetz-> wenn dann nur aufgrund einer vertraglichen regelung.
Zum Konkurrenzverbot siehe oben - da kommt es sehr drauf an was die person genau gemacht hat und es muss eingegrenzt werden - und natürlich auch vertraglich vereinbar.
Wer gekündigt hat ist schlussendlich einen beweisfrage....

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