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Ich hab da mal eine frage möchte meine wohnung künden.jetz steht im mietvertag:
Kündigung bei unbestimmter dauer:3 monatlich im voraus auf ende märz oder ende sptember.
Heisst das ich kann auf ende sptember noch künden?
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Ich hab da mal eine frage möchte meine wohnung künden.jetz steht im mietvertag:
Kündigung bei unbestimmter dauer:3 monatlich im voraus auf ende märz oder ende sptember.
Heisst das ich kann auf ende sptember noch künden?
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Kommentare
Do, 06/09/2018 - 09:55
Robert Schweng
Rene Loosli Nein kanst du nicht !!
Stefanie Fernandes Nogueira Wenn Du jetzt kündigst haftest Du bis Ende März 2019 ausser Du findest einen Nachmieter.
Nina Studer Wenn ich auf ende märz künden muss muss ich am dezämber 18 kündigungsschreiben abschicken oder
Sandra Schnelli-Kehrli erdt auf deu ausser wenn der dez ein gesperrter monat ist
Nina Studer Glaube nicht sandra weil da steht hinter dem ende september ein stern und bei stern steht nur nichts passendes streichen
Eveline Gutmann nein, sicher nicht. Es heißt ja 3 Monate im Voraus
Kathi Čulo 3 Monate im Voraus, somit kann man die Wohnung ab heute bis spätestens am 31. Dezember 2018 per Ende März kündigen. Andere Möglichkeit: Einen Nachmieter stellen.