Ich ha per telefon öbis pstellt...
Jetz isch die war acho und isch mangelhaft. Geschwigä drächnig. Si händ mir am telefon gseit es chosti 151Fr. und uf der rächnig stat 170Fr. Ha probiert alüte. Chunt nur telefonbeantworter und returlüte dünz nö. Was söli mache???

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Kommentare

Agron Von Illyrien

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Alles weg schmeisse

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Rebekka von Niederhäusern

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Ja nicht wegschmeissen, hast ja bestellt. Das könntest du, wenn du nicht bestellt hast.

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Rebekka von Niederhäusern

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Eingeschrieben retournieren, hast ja ein Rückgaberecht.

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Carolin Metzler

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Rebekka von Niederhäusern was ist die gesetzliche grundlage für die aussage betreffend rückgaberecht?

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Rebekka von Niederhäusern

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Carolin Metzler

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Dagegen fehlt es an einem allgemeinen Widerrufsrecht für das Fernabsatzgeschäft, welches unter anderem die am Telefon und im Internet geschlossenen Verträge erfassen würde. // Quelle: BERICHTDER KOMMISSION FÜR RECHTSFRAGEN VOM 23. AUGUST 2012

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Carolin Metzler

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Sorry, du hast per zufall recht gehabt - scheinbar gilt das per 1.1.2016 auch für telefonverträge - es hat eine anpassung im or gegeben

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Carolin Metzler

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Art. 40b1H. Widerruf bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen / II. Grundsatz

II. Grundsatz

Der Kunde kann seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, wenn ihm das Angebot gemacht wurde:

a.2
an seinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder in deren unmittelbaren Umgebung;
b.
in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Strassen und Plätzen;
c.
an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war;
d.3
am Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation.

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Karin Fo

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für mich stellt sich hier noch die Frage: Wurde Matthias Menzi angerufen um ihm etwas zu verkaufen? oder hat er einfach von sich aus etwas per Telefon bestellt?

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Rebekka von Niederhäusern

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Es war nicht per Zufall sondern mein Wissen!?

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Matthias Menzi

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Ich habe angerufen. Trozdem danke an euch. Das hat mir schon timlich geholfen.

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Carolin Metzler

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da die Quelle nicht gestimmt hat - der ktipp ist auch keine gesetzlich Quelle- wag ich das z'bzwiifle 😉 de ktipp isch artikel isch vom 2012 und damals isch d'uuslegig betreffend telefonverträg def nöd klar gsi

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Matthias Menzi

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Ich han e app wo gspröch ufnimmt det isch druf was ich pstellt ha und was chostet.

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Carolin Metzler

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Das wär eifach uU vor gricht nöd zueglah...

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Matthias Menzi

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Was heist uU???

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Carolin Metzler

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Sorry, unter umständen

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Carolin Metzler

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Und dazu kommt das strafgesetzbuch:

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Carolin Metzler

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Art. 179ter 10
Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen
Wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt,
wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt, auswertet, einem Dritten zugänglich macht oder einem Dritten vom Inhalt der Aufnahme Kenntnis gibt,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

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Carolin Metzler

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Sorry, das 10 gehört nicht hinter den artikel - das ist eine fussnote

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Carolin Metzler

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du hast recht😉 aufgrund der preisdifferenz hab ich angenommen, dass er angerufen wurde, da er sonst ja wrs einen preis im prospekt oder so gesehen hätte

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Karin Fo

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Er hat angerufen und bestellt. Meines Erachtens sind dann die zuvor genannten Bestimmungen zum Telefonverkauf nicht anwendbar. Wie siehst du das Carolin Metzler?

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Carolin Metzler

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Karin Fontanive, ich stimme dir zu gemäss OR 40c lit. a
III. Ausnahmen

Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er:

a.
die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat;
b.
seine Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben hat.

Dann bliebe nur noch der mangel und der preis als streitpunkt

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