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Ich hätte nochmal eine frage...
Wenn ich meinem Chef die Kündigung auf ende Mai gegeben habe und ein Monat Kündigungsfrist ist, kann er mir dann auf ende April kündigen?
Und ist das 13. Monatsgehalt pflicht? Ich habe gedacht ja, jetzt weigert er sich auch dieses auszuzahlen und will mir evtl fristlos kündigen... wenn es sein muss schießt er dafür sogar den laden
Bitte helft mir, bin grad ein bisschen am verzweifeln
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Ich hätte nochmal eine frage...
Wenn ich meinem Chef die Kündigung auf ende Mai gegeben habe und ein Monat Kündigungsfrist ist, kann er mir dann auf ende April kündigen?
Und ist das 13. Monatsgehalt pflicht? Ich habe gedacht ja, jetzt weigert er sich auch dieses auszuzahlen und will mir evtl fristlos kündigen... wenn es sein muss schießt er dafür sogar den laden
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:42
Carolin Metzler
(Admin) 13. Monatsgehalt ist gesetzlich nicht vorgeschrieben sondern davon abhängig, was im Arbeitsvertrag geregelt/üblich ist.
Und wie ging das mit der Kündigung? Du hast sie jetzt per ende mai eingereicht und er hat dir jetzt auf ende april gekündigt ?
Fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ( Karin Fontanive hat das in einem der vorherigen Beiträge ausgeführt)
Fr, 02/06/2017 - 16:42
Lisa Meschkat
Ich habe auf ende Mai gekündigt und er hat jetzt gemeint das er mir auf ende April kündigen will nachdem er meine Kündigung bekommen hat.
Er ist eben auch dazu bereit sein Geschäft zu schließen damit er mir nichts mehr zahlen muss
Fr, 02/06/2017 - 16:42
Carolin Metzler
Naja, selbst wenn er sein Geschäft schliesst, haftet er bzw das unternehmen (je nach rechtsform) für allenfalls noch offene Lohnforderungen.
Grundsätzlich stellt sich für mich die Frage, ob die Kündigung durch ihn auf Ende April missbräuchlich ist - allerdings ist das mit der Beweisführung und so meist recht mühsam. Es wäre wahrscheinlich geschickter gewesen, wenn du erst im April gekündigt hättest, wenn du 1 Monat Küdigungsfrist hast.
Karin Fontanive, was meinst du zu einer missbräuchlichen Kündigung?
Fr, 02/06/2017 - 16:42
Karin Fo
(Admin) "Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist missbräuchlich, wenn eine Partei sie ausspricht, ausschliesslich um die Entstehung von Ansprüchen der anderen Partei aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln" (Art. 336 Abs. 1 lit. c). Das wäre allenfalls eine Möglichkeit, um von einer missbräuchlichen Kündigung auszugehen. Allerdings sehe ich da wie Carolin Metzler in der Praxis Beweisschwierigkeiten. Man müsste das dem Arbeitgeber zuerst nachweisen können...
Fr, 02/06/2017 - 16:42
Patrick Fischer
(Kein Admin) hast Du dies schriftlich? Habe Tag täglich mit diesem zutun! Bin HR-Fachmann...
Fr, 02/06/2017 - 16:42
Lisa Meschkat
Nein ich habe noch nichts schriftlich, aber gedroht hat er damit... wenn was schriftlich kommt dann morgen
Ach und es ist ne GmbH
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Sandra Hammerer
Hallo nein ist leider nicht missbräuchlich, gibt sogar einen Bundesgerichtsentscheid dazu. Wenn die Kündigungsfrist einen Monat beträgt so kann er dir auf Ende April kündigen. Sogar mündlich.
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Karin Fo
(Admin) Welcher Entscheid ist das? Das interessiert mich, was da genau drin steht
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Sandra Hammerer
Ich weiss es jetzt nicht mehr auswendig aber genau das Beispiel hat auch streiff in seinem Kommentar behandelt.
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Carolin Metzler
Chönntisch echt bitte de entscheid usse sueche? Es nimmt mi mega wunder, willi recht unterschiedlichi uuslegige gfunde han - will wenn sie denn z. Bsp. im april krank wird, verlängert sich ja ihri Kündigungsfrist entsprechend, da sie ide sperrfrist isch, oder han ich jetzt es durrenand?
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Jacek Kwasny
Wenn der 13. im Vertrag vereinbart ist, erfolgt die Auszahlung pro Rata
Fr, 02/06/2017 - 16:43
Karin Fo
(Admin) Da Sandra Hammerer ihre Aussage nicht belegen konnte habe ich nun selber etwas recherchiert. Es gibt tatsächlich einen Bundesgerichtsentscheid dazu (BGer 4A_663/2010 vom 28.2.2011 E.2.4). Gemäss diesem Entscheid ist eine Gegenkündigung des Arbeitgebers als Reaktion auf eine Kündigung durch den Arbeitnehmer zulässig. Denn es geht dabei um die Verhinderung von ZUKÜNFTIGEN Forderungen.
Eine Rachekündigung liegt nur dann vor, wenn mit der Kündigung BESTEHENDE Forderungen vereitelt werden sollen. Eine solche Rachekündigung wäre missbräuchlich.
Lisa Meschkat somit wäre eine Kündigung durch deinen Chef auf Ende April zulässig. Anders würde das natürlich bei einer fristlosen Kündigung aussehen! Dafür würde es einen wichtigen Grund brauchen.