Ich hätte folgende Frage zum Thema Arbeitsrecht:
Meine Arbeitskollegin beendet nach 3 Jahren ihre Ausbildung als Fachangestellte Gesundheit in einem Alters- und Pflegeheim. Ihr Arbeitsvertrag (Ausbildungsvertrag) läuft nächste Woche aus. Nach einem Vorstellungsgespräch in einem anderen Heim kann sie dort in der nächsten Woche einen Schnuppertag absolvieren. Nun bekommt sie zwar für diesen Schnuppertag frei, müsste diesen allerdings am jetzigen Arbeitsort noch nachholen. Das Problem dabei: Sie kann ihn nicht nacharbeiten, da ihr Arbeitsverhältnis ja endet. Eine andere Option wäre eine Lohnkürzung um einen Arbeitstag. Ist das richtig so oder muss der Arbeitgeber ihr diesen Tag bezahlt zur Verfügung stellen? Ihr wurde erklärt, dass ihr ein bezahlter Schnuppertag nur bei einer beruflichen Weiterentwicklung zustünde und sie ihre Freizeit eigentlich dafür zu opfern hätte!
Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Kommentare

Marija Palic

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Soweit ich weiss, verlängert sich die Frist um diesen einen Tag und sie muss denn noch nachholen obwohl der Vertrag ausläuft.

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Sandra Marty

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Eigentlich sollte da der AG ein Auge zudrücken.. und daran interessiert sein, dass ihre Lehrabgänger einen guten Arbeitsplatz erhalten.
Vielleicht nochmals ein persönliches Gespräch bitten.

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Senol Ve Ayfer Kasan

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Das kommt darauf an wie es bei ihr im Geschäft geregelt ist... Aber nachholen obwohl sie nicht mehr angestellt ist geht nicht ..... Das kommt auf die Kulanz des Geschäftes drauf an.... Entweder hat sie vom Geschäft aus 5 Tage zum Schnuppern gut und es wird ihr vom Lohn abgezogen oder sie hat die 5 Tage gut und das Geschäft zahlt normal ihren Lohn aus .

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