Ich frage für meine Kollegin X.. sie hat über zwei Monate bei Laden Y immer wieder Ware gestohlen. Im Gesamtwert von 150fr .. sie wurde schon länger beobachtet und dann auf frischer Tat erwischt. Sie muss nun den Wert bezahlen und es wird Strafantrag gestellt .. weiß jemand wie genau das abläuft ? Hat sie einen Eintrag im Strafregister ? Noch mehr kosten? Hausverbot hat sie keines bekommen da sie innert Frist zahlt und sie wohl nicht mehr so dumm sein wird zu stehlen.

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Kommentare

Ruster Ramona

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Denke Schon das es ins Strafregister kommt und sie alle Kosten tragen muss

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Nadien Müller

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Kann man den Eintrag löschen irgendwann?

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Ruster Ramona

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Nein

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Ruster Ramona

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Nadien Müller

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Also 10 Jahre denk ich .. mal. Okay ja dann sag ich ihr das so weiter. Merci

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Karin Tobler

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Der Laden kann noch Umtriebsgebühren erheben, zusätzlich bekommt sie von der Staatsanwaltschaft noch eine Busse wegen dem Diebstahl

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Nadien Müller

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Sie hat mir eben erzählt das der Geschäftsführer ihr versichert hat das wenn sie die 150.- bezahlt keine weiteren Kosten seitens Laden Y auf sie zu kommen werden und sie weiterhin Einkaufen darf dort. Würde sie jedoch nochmals stehlen bekäme sie Hausverbot in allen Filialen dieser Kette. Also wird noch die Buße seitens Staatsanwaltschaft erhoben ? Ich hab eben gelesen das wenn es das erste mal War man noch mit ne blauen Auge davon kommen kann. Nochzumal sie nichts wertvolles gestohlen hat.. also könnte sie Glück haben ..

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Marcel Brunner

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Also wenn die Sache an die Staatsanwaltschaft geht, zahlt man immer. Die verlangen nur für einen Brief schreiben schon viel Geld

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Karin Tobler

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Du hast geschrieben dass Strafanzeige gemacht wird, dann gibt's auf jeden Fall eine Busse weil Diebstahl ein Straftatbestand ist egal ob das erste Mal

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Nadien Müller

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Ja so hat sie es mir erzählt .. aber der laden an sich bzw die kette will nur das der Wert bezahlt wird und er sagte ihr es bleibt unter ihnen. Aber sie Polizei müssten sie schon informieren da es über 30fr warenwert sind.

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Monique Kesslau

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Es kommt ins Strafregister , das Sie eine Straftat gemacht hatte. Und bekommt eine Anzeige .

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Birgit Rechsteiner

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Wo kein Kläger, da kein Richter - d.h. wenn der Laden Y der Polizei nichts meldet, dann passiert nichts...

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Monique Kesslau

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So ist es

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Nadien Müller

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Also es wird schon der Polizei gemeldet hat er gesagt .. aber der laden an sich erhebt keine weitere Kosten .. wenn sie den fälligen Betrag zahlt. Also die Anzeige ist sicher denk ich mal.

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Robert Schweng

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Es wurde ein Strafantrag gestellt, deshalb ist leider davon auszugehen, dass es einen Eintrag ins Strafregister gibt.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass Sie ja mehrmals einen Diebstahl begangen hat.

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